hallo leute,
mir fehlt trotz intensivem studium der NÖ bauordnung alt/neu ein wenig der durchblick.
unser grundstück befindet sich im ungeregelten baulandbereich (somit §54) und wir wollen nun (aus diversen gründen) einen sichtschutz zum nachbarn errichten. dieser soll in etwa 2,5m hoch sein und aus einer holzplanke bestehen, die an einbetonierten stahlprofilrohren befestigt werden soll. wir haben bereits ein gebäude an der grundstücksgrenze und wollen den rest der grenze zu machen. das grundstück des nachbarn ist bereits durch eine einfriedung abgegrenzt, somit gibt es kein thema in bezug auf die grenze.
klar ist, dass es sich um ein bauwerk handelt, aber welches verfahren ist hierfür notwendig? keines, bauanzeige, bauverhandlung?
welche kriterien sind hierfür ausschlaggebend?
vielen dank schon mal für eure hilfe
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