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Home-Office Regelung

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  •  sheldon1104
27.1. - 28.1.2021
10 Antworten | 7 Autoren 10
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Hallo zusammen,

nachdem es nun eine Home-Office Regelung gibt (wie gut die ist sei Mal dahingestellt).

Angenommen der AG zeigt sich knausrig und zahlt nix (weil z.B. Handy + Laptop schon davor bereitgestellt wurde) kann man ja dann auch selber bis zu 300€ im Zuge der Werbungskosten absetzen.
Wie wird das ablaufen hinsichtlich Strom/Heizung/Internet? Pauschal 300€ absetzen oder prozentuelle Anteile?

Für Anschaffungen wie z.B. Bürostuhl gibt es auch ein Limit von 300€.

Danke und lG Sheldon

  •  chrismo
  •   Gold-Award
28.1.2021  (#1)
Die genaue Regelung ist ja noch nicht publik, aber so wie es in den Pressemitteilungen steht, kann man dann vom AG bis zu 300 Eur steuerfreien Kostenersatz für Anschaffungen im HO bekommen und dann nochmal bis zu 300 Eur als Werbungskosten absetzen.

So wie ich das jetzt verstanden habe - es ist allerdings wie üblich in den Medien recht ungenau beschrieben - geht es einmal um einen echten Kostenersatz. D.h. man kann bis zu 300 Eur steuerfrei vom AG bekommen. Wenn der AG nichts oder weniger zahlt, kann man die Differenz zu 300 Eur selbst im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

zitat..
sheldon1104 schrieb: kann man ja dann auch selber bis zu 300€ im Zuge der Werbungskosten absetzen.

Das sind die zweiten 300 Eur, die dann aber nur die Bemessungsgrundlage für die Steuer verringern. Und da konnte man bisher auch schon Kosten für Arbeitsmittel absetzen (Internet, Telefon, Fachliteratur, Laptop,...), abzüglich der privaten Nutzung. Und da kriegt man ja nur einen Teil davon zurück (je nachdem in welche Lohnsteuerklasse man fällt).

zitat..
sheldon1104 schrieb: Wie wird das ablaufen hinsichtlich Strom/Heizung/Internet? Pauschal 300€ absetzen oder prozentuelle Anteile?

Heute in der Kleinung Zeitung wurden MA des Finanzamts so zitiert, dass bei dem steuerfreien Aufwandsersatz Internet, Strom, etc. nicht drunter fällt, da eine Abgrenzung zwischen Privat-und beruflich schwierig sei. Das verstehe ich nicht wirklich, da das ja auch bisher im Rahmen der Werbungskosten kein Problem war, diese Kosten anteilig abzusetzen.

Aber wie oben geschrieben, geht es beim Kostenersatz natürlich um deutlich mehr Geld als bei den Werbungskosten, wahrscheinlich sind sie deswegen strenger.

Genaueres wird man erst wissen, wenn der genaue Wortlaut bekannt ist.



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  •  sheldon1104
28.1.2021  (#2)
Danke für deine ausführliche Sichtweise. Insbesondere bzgl. dem Unterschied zwischen dem echten Kostenersatz und der Verringerung der BMG. Hatte ich tatsächlich aus den Mediennachrichten nicht deuten können. Merci!

Schauen wir sobald die Details vorhanden sind.

LG
Sheldon

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.1.2021  (#3)

zitat..
chrismo schrieb: Heute in der Kleinung Zeitung wurden MA des Finanzamts so zitiert, dass bei dem steuerfreien Aufwandsersatz Internet, Strom, etc. nicht drunter fällt, da eine Abgrenzung zwischen Privat-und beruflich schwierig sei. Das verstehe ich nicht wirklich, da das ja auch bisher im Rahmen der Werbungskosten kein Problem war, diese Kosten anteilig abzusetzen.

Ich glaub da wird mehr Wind drum gemacht, als es Nutzen bringt.
Die Internetzugänge sind in der Regel flat, d.h. da fallen keine Mehrkosten an.
Jemand, der keinen Internetzugang hat, bekommt den für Homeoffice eh vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Die Stromkosten sind in der Realität auch eher vernachlässigbar.
zb. ein Laptop mit 40 Watt verbraucht pro Jahr bei 8 stündiger Nutzung pro Arbeitstag (ca. 220 pro Jahr) 70 kwh bzw. 10 €.

Mit diesen Diskussionen wird das Homeoffice ein wenig in Verruf gebracht.
HO hat ja durchaus auch Vorteile, die weit mehr als die 10 € pro Jahr für Strom rechtfertigen.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
28.1.2021  (#4)

zitat..
gdfde schrieb: Mit diesen Diskussionen wird das Homeoffice ein wenig in Verruf gebracht.
HO hat ja durchaus auch Vorteile, die weit mehr als die 10 € pro Jahr für Strom rechtfertigen.

Ja da bin ich voll bei dir. Das sind ja nicht die wahren Knackpunkte, ob ich dann daheim mehr aufs Klo gehe und mehr Wasser brauche. 

Alleine schon der Sprit für 1 Tag pendeln kann die 10 EUR locker ausmachen. Da reden wir noch gar nicht von der gewonnenen Lebenszeit oder vom vermiedenen Staufrust.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.1.2021  (#5)
Viele clevere Firmen bezahlen nichts zusätzlich für die "Mehrkosten", sondern lassen es den Mitarbeitern freigestellt.
d.h. diejenigen, die die Mehrkosten nicht tragen wollen oder zuhause auch keine Möglichkeit für HO haben, können weiterhin ins Büro kommen.

Die Mehrheit nimmt aber HO sehr gut an, hat ja immense Vorteile, wie rabum unter anderem schon geschrieben hat.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
28.1.2021  (#6)

zitat..
gdfde schrieb: Die Internetzugänge sind in der Regel flat, d.h. da fallen keine Mehrkosten an.

Wir haben die Bandbreite erhöht im ersten Lockdown emoji Und es geht ja nicht um tatsächliche Mehrkosten, sondern auch um eine geänderte Nutzung, die den Abschreibungsbetrag erhöhen könnten. Aber wie ich oben geschrieben habe, verstehe ich das mit den Werbungskosten eh nicht wirklich, weil das ging ja bisher auch schon.

Von dem her ändert sich für uns nix, weil wir da immer schon am max. möglichen waren (letztes Jahr über 900 Eur abgeschrieben, weil ich als Informatiker für fast jedes technische Gerät eine berufliche Nutzung argumentieren kann emoji ).

zitat..
gdfde schrieb: Ich glaub da wird mehr Wind drum gemacht, als es Nutzen bringt.

Da bin ich absolut bei dir. Es ist traurig, dass das der "große Wurf" der Home Office-Regelung sein soll, auf die wir ja lange warten mussten.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
28.1.2021  (#7)
wir haben 2020 ca. 1.000 kwh mehr haushaltsstrom verbraucht und mussten den inet anschluss upgraden. die kosten dafür sind sicherlich höher als 10,--.
aber es stimmt schon - die vorteile des HO überwiegen in summe.

ich halte es trotzdem für wichtig, dass beruf und privatleben finanziell klar getrennt wird. ansonsten gerät man über kurz oder lang in eine scheinselbstständigkeit die sicher auch kein AN will.

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
28.1.2021  (#8)
1000 kwh mehr? Das kann nicht nur mit HO zusammenhängen. Such dir deine Stromfresser mit einem Messgerät.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
28.1.2021  (#9)
Also mit den Erläuterungen in den Zeitungen ist genau gar nichts anzufangen. Man muss warten was das Gesetz sagt und was in den Lohnsteuerrichtlinien steht.

Wobei ganz logisch ist das in der Zeitung geschriebene nicht. Der Arbeitgeber kann einem auch bisher Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, wenn ich daheim arbeiten soll. Gezahlt hat es dann sowieso der Dienstgeber. Meiner Meinung nach ist da ein Bürostuhl oder ein Tisch auch inbegriffen.

Es hat für viele Dienstnehmer Vorteiler, für die Firmen aber genauso. Ich denke sogar, dass der Vorteil bei den Firmen überwiegt. Ich unterstelle einigen Firmen auch, dass sie die Situation ausnutzen.

Ein extremes Beispiel aus meinem Bekanntenkreis:

Fast alle Mitarbeiter sind seit März 2020 im Home Office, die Abstandregeln können am Arbeitsplatz, auf Grund der beengten Büroflächen, nicht eingehalten werden. Nur wenige Mitarbeiter sind aus betrieblichen Gründen vor Ort tätig, die anderen sollen im Home Office bleiben.

Es wurden keine Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt (kein Laptop, keine Maus, kein Diensthandy, kein Monitor, etc.). Anfang des Jahres 2021 wurde dann angefangen Monitor/Tastatur/Maus auszugeben. Wann die Mitarbeiter einen Laptop kriegen, steht in den Sternen. 

Die Mitarbeiter mussten sich verpflichten einen Virenschutz am Privat-PC zu haben (wenn man keinen hatte, musste man sich den selbst kaufen), damit im Home Office gearbeitet werden kann/darf. Die telefonische Kommunikation erfolgt über eine am Privathandy installierte Telefonierapp bzw. gruppenintern über Whatsapp Gruppen, anfangs lief das alles über die Privathandys der Mitarbeiter.

Die Firma hat mehrere Betriebsstandorte in Wien. Einer wurde gekündigt, am neuen ist nicht genug Platz für viele Mitarbeiter. Man rechnet also damit, dass viele Mitarbeiter zumindest die Hälfte der Arbeitszeit von daheim arbeiten. Arbeitsplätze werden geteilt.

Diese Firma spart sich also Mietkosten, Betriebskosten, Zuschuss zur Kantine und Kosten für die Arbeitsgeräte.

In einer Betriebsvereinbarung wurde versucht, dass die Arbeitsmittel (PC) im Home Office vom Dienstnehmer zu stellen sind, owohl dies dem Kollektivvertrag widerspricht. Wurde dann vom Betriebsrat abgelehnt.

Die Firma macht Millionengewinne, viele jahrelang beschäftigten Mitarbeiter fürchten um ihren Arbeitsplatz, da es in der Branche viele Änderungen gibt und Mitarbeiter abgebaut bzw. durch jüngere, billigere Arbeitskräfte ausgetauscht werden.

Sowas gibts leider auch.

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Hallo sheldon1104,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Home-Office Regelung

  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.1.2021  (#10)

zitat..
Baumau schrieb: Es wurden keine Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt (kein Laptop, keine Maus, kein Diensthandy, kein Monitor, etc.).

Mhmm, kaum zu glauben.


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