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Darauf kommts nicht an. Oder mit anderen Worten: einen Schnitt durch das Gebäude in 3m Abstand von der Grundgrenze zu machen und dort die Höhen zu messen ist ohne Bedeutung! Nein! Es geht nicht nur um diesen seitlichen Bauwich. Es geht um das gesamte Gebäude, d.h. jede einzelne Front an allen 4 Seiten. Und keine dieser Fronten darf irgendwo die 3m überschreiten, sobald das Gebäude irgendwo in den seitlichen Bauwich ragt. Und wohlgemerkt: die Höhe wird unten vom BEZUGSNIVEAU weg gemessen und nicht vom Fussboden, so wie du das einegzeichnet hast. Ja, das wär die Lösung! Jede Front hat dann eine Traufe und diese darf max. 3m über Bezugsniveau sein. |
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Vielen Dank für die kompetente Antwort. Das heißt bei einem Satteldach wäre ein kleiner Teil vom Giebel im seitlichen Bauwich. Dann ist also ein Walmdach wirklich die Lösung für mich...das beruhigt mich schon mal Und gemessen wird vom Bezugsniveu und nicht von der Fußbodenoberkante, da war ich mir auch nicht sicher. Vielen Dank! |
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Du musst meinen Beitrag oben genau lesen. Es geht nicht um den kleinen Teil des Giebels, der im Bauwich liegt. Es geht um ALLE Fronten des Gebäudes rundum. Auch um die, die nicht im Bauwich liegen (Jede Front muss immer als GANZES gesehen werden, es geht nicht um Teile von Fronten). Denn: wenn ein Nebengebäude auch nur zu einem Teil im Bauwich liegt, dann unterliegt das GESAMTE Nebengebäude - also auch alle Fronten und Frontteile, die nicht im Bauwich liegen - der Höhenbeschränkung von 3m!! |
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Danke für die Klarstellung! Jetzt habe ich es verstanden. lg |