Was genau sagt der § 67 NÖ BO 2014 Veränderung der Höhenlage des Geländes eigentlich aus? Ich versteh ihn nicht. Ich möchte auf meinen 14m breiten Grundstück, worauf ein MFH errichtet werden soll, ungefähr auf 10m Breite, einzelne Zufahrten errichten. Ich muss 6PP schaffen, kämpfe ohnehin mit dem Platz und weiß nicht, ob ich jetzt genannten § 67... auch noch einhalten muss. Oder trifft er auf mein BVH ohnehin nicht zu...??
Ich werd noch ein Foto einfügen zur besseren Verständlichkeit meiner Situation...
Würde mir die Aussage des § jmd mit verständlicheren Worten näher bringen können?
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