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Hallo - Für rechtliche Auskünfte gibt es andere experten, aber JA es geht ;)
Ich kenne zwei Fälle, einmal in Hinterbrühl, einmal bei Sieghartskirchen wo jeweils die familien im althaus gewohnt haben und einen neubau errichtet haben. und beide hatten nach der "fertigstellung" des neubaues 3 monate zeit den altbau abzureißen. ich denke mal du musst dies im baubescheid für den neubau einfließen lassen. am besten fragst du die gemeinde! was ich nicht weiß, ob die leute "dort offiziel gewohnt haben" oder nur "auf der baustelle übernachtet haben". LG |
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Vielen Dank, AndiBru. |