Folgender Sachverhalt:
Im behördlich genehmigten Einreichplan wurde ursprünglich ein Vordach eingeplant, das nie ausgeführt wurde. Es wurde ohne genaue Maßangaben eingezeichnet (Breite ja, aber nicht Tiefe).
wir würden das jetzt gerne ausführen, aber nicht in der vollen Breite wie es damals geplant wurde sondern um einiges weniger. Theoretisch sollte man die Änderung wohl einreichen. Wie kritisch ist es aber, wenn weniger ausgeführt wurde als bewilligt. Ein Rückbau wird ja wohl nicht verlangt werden ? Theoretisch müssten wir es vmtl im Falle des Falles breiter machen.
was ist eigentlich wenn weniger ausgeführt wurde als bewilligt? Bis jetzt hatten wir auch kein Vordach.
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