« Baurecht  |

Im Einreichplan wurde mehr bewilligt als ausgeführt [W]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  alv123
  •   Bronze-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
19.3. - 25.3.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Folgender Sachverhalt:

Im behördlich genehmigten Einreichplan wurde ursprünglich ein Vordach eingeplant, das nie ausgeführt wurde. Es wurde ohne genaue Maßangaben eingezeichnet (Breite ja, aber nicht Tiefe). 
wir würden das jetzt gerne ausführen, aber nicht in der vollen Breite wie es damals geplant wurde sondern um einiges weniger. Theoretisch sollte man die Änderung wohl einreichen. Wie kritisch ist es aber, wenn weniger ausgeführt wurde als bewilligt. Ein Rückbau wird ja wohl nicht verlangt werden ? Theoretisch müssten wir es vmtl im Falle des Falles breiter machen. 

was ist eigentlich wenn weniger ausgeführt wurde als bewilligt? Bis jetzt hatten wir auch kein Vordach.


_aktuell/20250319360410.jpg


  •  HelmutG
25.3.2025  (#1)
Was sagt den das Bauamt? Ist es überhaupt Bewilligungsprlichtig?

1
  •  alv123
  •   Bronze-Award
25.3.2025  (#2)
Da es sich um die Baufluchtlinie handelt, denke ich prinzipiell schon. In der WBO steht, dass solche Vordächer "dürfen nur gegen Widerruf errichtet werden". §83 (2) Ich habe jetzt bei der MA37 nicht nachgefragt.

Ich denke man hätte bei der Fertigstellung vermutlich die Abweichung zum Einreichplan neu einzeichnen müssen. Bis wann muss man denn bewilligte Bauteile umsetzen? Gibt es da eine Frist?

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Stahl & Glas Konstruktion