|
|
||
hallo,
nachdem sich hier noch keine "Auskenner" gemeldet haben, versuche ich mal mein Glück! :) Nachdem Person C nun Alleineigentümer der Liegenschaft ist, jedoch seit 2002 einen anderen Hauptwohnsitz hat als diesen, fällt hier bei einem eventuellen Verkauf grundsätzlich Immobilienertragsteuer an. Es wird nach ausführlicher Berechnung durch den Parteienvertreter (Kaufvertrags-Verfasser) im konkreten Fall ("Alt-Fälle") ein Satz von 3,5% vom Verkaufserlös rauskommen. Person C kann sich nun überlegen, seinen Hauptwohsitz wieder dorthin umzumelden, um der Immo-Steuer zu entgehen. Frist: 2 Jahre Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/242/Seite.2420007.html |
||
|
||
"Auskenner" ist gut, teilweise wissen nicht mal Rechtsanwälte bzw. Finanzamt selber was zu tun ist Aufpassen mit der Frist von 2 Jahren: das gilt nur bei Erwerb! (Schenkung, Erbe usw. nicht !) mein Tipp, auf jeden Fall beraten lassen, am besten von 2 verschiedenen Anwälten und das Finanzamt selber auch noch befragen ich schätze die 3,5% werden fällig |
||
|
||
kann ich nur zustimmen. Ich kannte da einen Fall eines Bekannten, da hat sich dann auch noch der Vertragsverfasser aus der Pflicht der Berechnung genommen, da dies in einer sogenannten "Übergangs-Frist" vom 1.4.2012 (seitdem das Gesetz gilt) bis zum 31.12.2012 möglich war. In diesem Fall galt dann die "Selbstberechnung". Alle Bemühungen, diese Steuer zu bezahlen waren dann vergebens, da sich niemand (Rechtsanwalt, Notare, Steuerberater und sogar Finanzamt) auskannte bzw. zuständig fühlte. Also diese geschichten sind sehr interessant, weil man sich dann schon fragt in welcher Bananenrepublik man eigentlich lebt, wenn mir wer erzählt: "Ich will/müsste eine Steuer bezahlen, es geht aber nicht...!" :) |
||
|
||
|
||
ps.: 3,5% vom kaufpreis, nicht vom Erlös, ist auch noch mal ein erheblicher unterschied
edit: oder 25% vom Erlös wenn ichs richtig im Kopf habe, wobei da die Frage ist, wie wird der berechnet |
||
|
||
habe noch etwas gefunden zwecks Berechnung:
Das Problem ist oft auch vielmehr, dass sämtliche Belege/Urkunden etc. fehlen oder einfach nicht mehr vorhanden sind. |
||
|
||
@ ildefonso
Die von Jean-Luc zitierte Passage deckt sich mit der Rechtsauskunft des Finanzministeriums, die ich kürzlich eingeholt habe. Bezüglich der Befreiungskritierien empfehle ich dir für diesen differenzierten Fall die Internetadresse: www.help.gv.at/Immobilienertragssteuer. Zum konkreten Problem solltest du aber auch unbedingt schon bald einen Notar befragen, um keine Fristen zu übersehen. Der hat am ehesten profunde Kenntnisse. Erstberatung ist möglicherweise sogar kostenlos. |
||
|
||
@all
danke. das ganze deckt sich auch mit den recherchen die ich zwischenzeitlich angestellt habe. ist eine relativ komplexe und junge materie. anscheinend "darf" im konkreten fall person C wirklich 3,5% des zukünftigen verkaufspreises dann an den staat zahlen. wegen der 2-jahres-regel (sofern diese überhaupt gelten würde): es reicht nicht, bloß proforma den hauptwohnsitz zu verlegen, sondern es müsste tatsächlich der lebensmittelpunkt sein. somit würde dieser punkt auch wegfallen. |
||
|
||
Puh, wir haben derzeit das selbe Problem und es ist zum Kopfschütteln :( |
||
|
||
Hallo Wolfgang, hat sich euer Problem denn gelöst? |
||
|
||
Also ich verkaufe auch gerade eine Wohnung und muss sagen, dass es wirklich nur noch zum wundern ist.
Die besteuern dich bis zum geht nicht mehr. Bewegen keinen Finger dafür aber verrechnen dir gleich mal paar 1000€. Wie kann es sein das der Staat Schulden hat, das ist doch Irrsinn. lg |
||
|
||
Da war mir doch die alte Vermögenssteuer lieber - ein paar Schilling im Jahr, und beim Verkauf keine Rechnerei...
Wieso wird die Wertsteiguerung vom Immobilien besteuert, denn die Wertsteigerung beruht ja nicht auf Leistung, auf Erwerb, denn die Einkommensteuer ist eine Erwerbsbesteuerung............. Wieso dürfen seit Erwerb bis zum Verkauf nicht sämtliche Kosten in dieser Zeit abgezogen werden? Doch nur zum Stopfen von Budgetlöchern? |
||
|
||
Übrigens wäre wohl auch keiner einverstanden wenn bei einer Vermietung die Mieterlöse auch beim Verkauf berücksichtig werden würden... |
Weil das keine Errichtungskosten sind sondern "Betriebskosten".
||
|
||
Najo man zahlt bei Vermietung eh schon 25% Steuer.... Ich finde es fies das man zumindest den Zinsaufwand gegenrechnen kann. |
||
|
||
|
Sowas zieht sich leider durch die gesamte Rechtssprechung. Z.B. kannst du die Prämien für eine Unfallversicherung/Lebensversicherung nicht von deinem Einkommen bei der Bemessung von Unterhalt (für Kinder oder Ex-Ehepartner) abziehen - wenn die Versicherung aber dann zahlen muss wird das schon voll auf dein Einkommen draufgeschlagen und du musst von diesem Betrag auch noch Unterhalt zahlen... ||
|
||
Hallo sir_rws, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |