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Immobilienkauf mit Lebensgefährtin?

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  •  tomarse
19.6. - 21.6.2018
13 Antworten | 10 Autoren 13
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Hallo zusammen,

meine Lebensgefährtin und ich (bislang nicht verheiratet und keine Kinder) sehen uns gerade nach Wohnungen oder Häusern um und hätten gerade ein Objekt im Auge. Eigenmittel kommen ausschließlich von mir, Kreditrate würden wir uns je nach Leistbarkeit 1:1 teilen bzw. ich etwas mehr zahlen, wenn es sich sonst nicht ausgeht, da ich besser verdiene.

Man denkt zwar nicht gerne drüber nach, aber dennoch: mir ist nicht ganz klar, wie man am besten vorgeht mit Finanzierung, Grundbuch, evtl. schriftliche Verträge untereinander usw, damit keiner von uns beiden im Falle des Falles draufzahlt. Ich mit meinen Eigenmitteln und eingezahlten Raten und sie mit ihren eingezahlten Raten.

Wo könnte man sich hier am besten kompetent beraten lassen im Raum Wien, NÖ Nord? Deckt sowas vielleicht eine Rechtschutzversicherung ab?

Danke schon mal!
LG Thomas

  •  Baumau
  •   Gold-Award
19.6.2018  (#1)
Geht am besten zu einem Notar, der kann euch hier sicher gut beraten.

Das Erstgespräch ist meist kostenlos und evt. könnt ihr gleich alles bei ihm abwickeln und eine Pauschale vereinbaren.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
19.6.2018  (#2)
add Kredit ==> oftmals sagt dir die Bank ob sie es mit dir alleine Finanziert oder nur mit der LG zusammen. Kommt auf die Lestbarkeit, sprich den Haushalsplan an.
Wenn beide finanzieren, dann auch beide ins GB. Sonst zahlt einer mit sicherheit drauf.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.6.2018  (#3)
Das seh ich genau so!

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  •  MissT
  •   Gold-Award
19.6.2018  (#4)
Zur Beratung zum Notar. Weiters einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen, in dem VORAB regelt, wie ihr mit erbrachten finanziellen Leistungen im worst case umgeht. So, wie Du es schilderst, gehört am Anfang de facto alles Dir - erst mit den laufenden Kreditrückzahlungen würden sich sukzessive die Eigentumsverhältnisse verschieben. Denkt auch daran zu regeln, was im Ablebensfall passieren soll. Trennung ist nicht das einzige Szenario, das vorab geregelt werden sollte.

Du findest dazu übrigens bereits einige Threads im Forum, auch mit ähnlichen Konstellationen wie bei Euch - probier es mal über die Suchfunktion.

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  •  ptelea
  •   Silber-Award
19.6.2018  (#5)
Das kann man vertraglich regeln. Zusätzlich zu den Kreditraten kann man auch gleich festhalten, wie anfallende Kosten (Betriebskosten, Instandhaltung, Abgaben, etc.) aufgeteilt werden.

Prinzipiell würde ich da, auch wenn einer mehr einbringt, die (zukünftigen) Lebensumstände mitbedenken und nicht kleinlich sein. Immerhin wollt ihr ja euer Leben gemeinsam verbringen. Was passiert denn, wenn einer einen Verdienstausfall hat (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Karenz, etc.), ist er dann dem anderen etwas "schuldig"? Wenn man Kinder möchte, ist es fast immer notwendig, dass einer über eine gewisse Zeit zumindest Teilzeit arbeitet, davon profitiert aber auch der andere Partner, ohne diese Arbeitszeitreduktion ist das Familienleben, das man sich wünscht, vielleicht gar nicht möglich. Zusätzlich kann der, der weniger verdient, weniger oder nichts wegsparen, wenn alles 50:50 geteilt wird, was im Trennungsfall auch doof ist. Ich finde, das sollte man schon berücksichtigen bei diesen Überlegungen.

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  •  tomarse
20.6.2018  (#6)
Danke für die Antworten.

Ist es kleinlich, solche Szenarien durchzudenken? Oft genug erlebt, dass nach einer Trennung einer oder beide Teile wirklich mies zueinander sind, und das wird nun mal oft über die finanzielle Schiene gespielt.
Ich bringe mein Erspartes gerne ein, da es ohne dieses Geld sonst nicht möglich wäre für uns. Das ist für mich gar keine Frage. Vielleicht bin ich einfach zu unromantisch oder hab schon zu viel gesehen, aber ich möchte meine eingebrachten Mittel nicht "herschenken", wenn es kein "Wir" mehr geben sollte. Ich will auch nicht, dass sie um irgendetwas umfällt, was sie eingebracht hat, sollte es einmal zur Trennung kommen.
Dass man nicht alles genau aufschlüsseln kann, was im Laufe der Zeit eingebracht wurde, ist klar, genauso wie meiner Meinung nach Fälle wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Karenz usw keine Begründung für irgendeine finanzielle oder andersartige "Schuld" dem anderen gegenüber sind. Das wäre ja absurd, und dann könnte gleich jeder alleine leben.
Auch würde ich ein eventuelles "Mehr" an Kreditrate meinerseits (LG ist allerdings bis dato dagegen - sie will sich 1:1 beteiligen) oder ein meinerseitiges "Mehr" bei Investitionen in die Immobilie, nicht aufwiegen, da es während unseres gemeinsamen Zusammenlebens passiert. Wenn ich mehr verdiene, kann und will ich eben auch mehr einbringen. Meiner LG ist das auch eher unangenehm - was ich nicht ganz verstehe.

Aber bei den Eigenmitteln ist es für mich ganz klar, die kommen von mir und wurden vor der Beziehung angespart.

Wenn wir verheiratet sind und Kinder haben, sieht's sowieso anders aus, aber davon ist bei uns momentan eigentlich nicht die Rede.

Der Hinweis auf den Ablebensfall ist übrigens auch wichtig. Danke!

Ich sehe, das Thema ist sehr komplex, es müssen viele Wenn's und Aber's bedacht werden. Einen Termin bei einem entsprechenden Anwalt haben wir schon ausgemacht. Trotzdem mal interessant zu hören, wie andere das sehen oder handhaben.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
20.6.2018  (#7)
sehr komplex.

die eierlegende wollmilchsau in solchen sachen gibts leider nicht.

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  •  ChristianIV
20.6.2018  (#8)

zitat..
rk515 schrieb: sehr komplex.

die eierlegende wollmilchsau in solchen sachen gibts leider nicht.


exakt

als Ratschlag kann man geben eine gemeinsame Immobilie mit gemeinsamen Kredit ist eigentlich fast schon eine stärkere Bindung als ne Ehe, ist ja nichtnur ein Vertrag zwischen 2 Parteien sondern man hat noch eine Bank des Vertrauens mit im Boot

wenn man es einfach und fair halten will bleibt da für mich nur der Ansatz:

1.
gemeinsame Immobilie + gemeinser Kredit
=
fast erzwungenermaßen gemeinsames Einkommen weil rein frei verfügen kann sowieso keiner mehr dann man haftet ja automatisch für den Anderen

löst auch spätere etwaige Kinderauszeiten, solche Entscheidungen muss man dann sowieso gemeinsam treffen, mit dieser gemeinsamen Situation ist die Unabhängigkeit sowieso Geschichte

2.
Berücksichtung der Startunterschiede kann man am einfachsten per Aufteilung der Anteile machen, was meine ich sagen wir das Projekt kostet 300k total und 100k Eigenkapital von Einem
-> 33% Besitzanteile für den mit Eigenkapital
-> 67% Kredit teilt man sich 50-50 weil man haftet ja gemeinsam dafür = 33 - 33 Anteile

Anteile wäre hier 1/3 und 2/3 dann in dem Beispiel, fliegt es auseinander und es muss einer rausgezahlt werden (was vertraglich geregelt sein sollte) oder wird verkauft ist der Zeitpunkt egal bzw Wertsteigerung/minderung automatisch abgedeckt, gemeinsame Immobilie - gemeinsame Chancen - gemeinsames Risiko,
sollte es für immer sein spielt es eh keine Rolle das die Anteile so im GB stehen, ob Kinder dann von Vater oder Mutter erben ändert ja nichts

meine Anregung wie ich es schon erlebt habe was gemacht wurde, solche Mietlösungen und Mietrückerstattung ja finde ich unfair weil es je nach Entwicklung eine Seite abhängig macht weil Gewinner-Verlierersituation möglich ist



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  •  ptelea
  •   Silber-Award
20.6.2018  (#9)
Soweit ich weiß, darf man bei gemeinsamen Kauf nur 50:50 im Grundbuch stehen. Andere Konstellationen zB 1/3:2/3 sind nicht möglich. Oder hat sich das geändert?

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  •  Shan
20.6.2018  (#10)
Die Situation ist nicht optimal. Immer dann wenn Partner nicht "gleichwertig" sind, wird es schwierig.

Es wurde schon angesprochen, aber wenn es Kinder oder pflegebedürftige Angehörige gibt, wer bleibt daheim? Wie wird demjendigen das abgegolten? Wenn beide Vollzeit arbeiten: wer macht was im Haushalt? Wirklich Halbe Halbe? Wenn einer der beiden mehr macht - wird das auch abgerechnet oder heißt es dann: mir reicht es ja so, die Mehrarbeit zählt nicht? Was wenn einer der Partner jünger ist als der andere? Hat da nicht einer einen Vorteil bzgl. länger verdienen? In meiner nächsten Verwandtschaft habe ich jemanden, der ein abgeschlossenes Studium hat, aber ein 4-jähriges Kind und bald ein zweites. Tja, Mann hat einen guten Job und Frau mit abgeschlossenem Studium arbeitet beim Billa. Sollen die auch 30% zu 70% beim Hausbauen machen? Ganz ehrlich: ich finde es nur fair, wenn es auf Augenhöhe abläuft. Und was soll Frau machen, wenn sie flexible Arbeitszeiten und einen Job in der Nähe benötigt, weil sie sich auch noch um ein bzw. zwei Kinder kümmern muss?

Fair wäre zu sagen: Das ist vorhanden, das wird "tomarse" zugeschrieben. Aber ab dem gemeinsamen Haushalt läuft es halbe/halbe - spätestens dann, wenn einmal Kinder vorhanden sein sollten aus oben genannten Gründen. Dann kann Frau niemals das gleiche Geld aufbringen wie Mann, wenn sie beim Kind/ bei den Kindern bleibt.

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  •  wern
20.6.2018  (#11)
Also ich habe kurz vor dem Bau gerade das Grundstück meiner Partnerin zu 40% geschenkt. Das ist genau so gelaufen, wie ChristianIV sagt: Mein Grundstück plus Kosten der neuen Immobilie, die wir 50/50 teilen. Ich weiß also nicht, ob man nur 50–50 kaufen kann, bauen kann man.

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Hallo tomarse,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Immobilienkauf mit Lebensgefährtin?

  •  ihrrecht
21.6.2018  (#12)
ich möchte dazu noch folgende (unverbindliche) Inputs liefern:

1) Hier gibt es eine gute Einführung zu den rechtlichen Möglichkeiten bei Lebensgemeinschaften: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/58/Seite.580000.html

2) In welchem Verhältnis kann Eigentum begründet werden; grundsätzlich gilt folgendes:

Bei Wohnungen bzw. sonstigen Objekten (kommt auch bei kleineren Einfamilienhäusern von Bauträgern etc vor) bei denen Wohnungseigentum (WEG) begründet wurde, kann entweder nur eine Person oder zwei Personen zu gleichen Teilen erwerben und "im Grundbuch stehen".

Bei anderen Objekten (nicht WEG) kann grundsätzlich in jedem beliebigen Verhältnis Eigentum begründet werden (auch von mehreren Eigentümern).

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

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  •  ChristianIV
21.6.2018  (#13)
einfach erklärt:

1. ein Grundstück kann man in beliebig viele und beliebig große Teile teilen

2. eine Wohnung (Wohnungseigentum) ist ja schon für sich betrachtet ein Teil von einem Grundstück 
UND
kann nurnoch 1mal 50-50 geteilt werden im Grundbuch
ABER
man kann 50-50 im Grundbuch stehen und einen Vertrag aufsetzten das als Beispiel IHM 70% gehören vom finanziellen und er SIE im Falle des Falles rauszahlen kann/muss mit 30% vom Schätz-/Zeitwert

dieser Vertrag ist aber so oder so zu empfehlen, die beiden Seiten die Möglichkeit geben auszusteigen, das der andere entweder das Geld aufbringt oder es halt verkauft wird

ACHTUNG:
was aussieht wie ein Haus kann aus rechtlichen Gründen eine Wohnung sein, mehrere Reihenhäuser oder Doppelhäuser stehen auf einem Grundstück und sind als Wohnungseigentum "organisiert", nachfragen kostet nichts


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