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Hi, wir haben eine 70er Türe in der Speis bewilligt bekommen. Der Hinweis, dass es sich nicht um einen Aufenthaltsraum handelt, hat scheinbar gereicht. Ich würde einfach mal bei der Gemeinde nachfragen. |
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Wir haben auch eine 75er Tür in den Abstellraum. Habe das nicht hinterfragt und hätte ich auch trotz der Norm so umgesetzt, wie breit du tatsächlich dann mauerst ist ja eine andere Sache... Ich würde mir da nichts denken. Heute hat ja fest jeder eine versteckte Eingangstür in die Speis durch die Küchenfront. Die ist in den meisten Fällen sicher keine 80 cm breit. Bei uns jedenfalls nicht. |
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Ich würd halt dran denken, dass da ggf. auch ein Gefrierschrank o. dgl. mit 60cm Breite oder mehr durch die Tür muss. Bei 70cm Rohbau-Lichte bist Du schon recht nah an der Grenze. |
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Also wenn ich das richtig verstehe, macht die Regelung keinen Unterschied zwischen Aufenthaltsraum bzw. nicht Aufenthaltsraum, aber eventuell zwischen "in einer Wohnung selbst" und überall anders, vielleicht reime ich mir das aber auch nur irgendwie zusammen und es wären überhaupt keine Türen unter 80cm Breite zulässig (ausßer Zweittüren), aber gerade für untergeordnete Räume würde 70cm absolut ausreichend sein, habe aber noch nichts anderes gefunden. |
Okay vielen Dank für euren Erfahrungsbericht. Das wäre eine gute Frage, ob das den unterschied macht, in der OUB Richtlinie steht die 80cm gelten für Türen "im Verlauf von Fluchtwegen", in der OIB 2 unter Fluchtweg ist dieser definiert "Von jeder Stelle jedes Raumes – ausgenommen nicht ausgebaute Dachräume – bis z.B. zu einem direkten Ausgang zu einem sicheren Ort des angrenzenden Geländes im Freien" wobei bei Wohnungen der Fluchtweg erst ab der Wohnungseingangstüre zu berechnen ist. ||
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Hat aber gesetzlich keine Relevanz. Halt Glück gehabt mit einer rechtsunkundigen Baubehörde oder sie haben sich halt über die Bestimmung hinweggesetzt. Mit Fluchtweg hat das bei dir nichts zu tun. Gilt generell als Mindestmaß. |
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Okay, vielen Dank Karl, dann hat unsere Baufirma also recht, das generell keine Türen unter 80cm erlaubt sein würden. Hat mir sehr weitergeholfen! |
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Da hatten wir wohl Glück. Unsere Baufirma meinte, dass sie das schon öfter bewilligt bekommen haben, nicht nur in unserem Bundesland. Kann das nach Baubewilligung noch zu Problemen führen? |
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Was bewilligt wurde, gilt dann in dieser Form. |
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Was 70-er Türen betrifft gebe ich noch zu bedenken dass moderne Kühlgeräte oft über 60 sind und auch einige über 70 |
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