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ich kenn leute, die haben umgebaut/aufgestockt und waren mit dem ganzen spaß fast fertig, als die baugenehmigung eingetroffen ist... soll heißen: leg los! 1 |
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@rocko567 Das kommt mir sowas von bekannt vor..........🤭 |
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dann 'kenne' ich jetzt einen mehr 🤣 |
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Naja beim Fenstertausch brauchst ja den Fassadenanschluss. Den würde ich nur vorziehen wenn das professionell koordiniert und geplant ist. |
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Kommt drauf an was genau du machen willst und was genau im Ansuchen steht. Aber wie immer gilt: wo kein Kläger, da kein Richter |
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Einfach alles umbauen und nichts abwarten würde ich mich nicht trauen - wenns blöd kommt kenn ich auch Geschichten, wo das dann eher anders ausging als von meinen Vorrednern geschildert. Wäre jedenfalls ein unnötiges Risiko in meinen Augen. Solange du aber Außen nichts änderst, hättest du ja sowieso nie ein Bauansuchen gebraucht- also kannst du meiner Meinung nach mit dem Innenausbau ohne Probleme loslegen, da dieser ja bewilligungsfrei ist. Bin natürlich kein Experte, aber das müsste denke ich auch die rechtliche Lage sein. |
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Vielen Dank für die flotten Antworten @thohem Im Ansuchen steht sowohl die "Thermische Sanierung" (Fassade, Kellerdecke, Dach) als auch der "Innenumbau" (Fenstertausch, Heizung Neu) und zusätzlich PV-Anlage. Machen würde ich voerst halt alles (Estrich, FBH, Elektik, neue Zwischenmauer, Kellerdämmung, ...), was außen nicht unmittelbar sichtbar ist. |
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Hats da nicht mal jemanden gegeben, der immer gefragt hat: welches Bundesland? 😬 Dann weiß man mal welche Bauordnung überhaupt zuständig ist und kann dort auch nachsehen was man bewilligen lassen muss usw... |
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Also in Wien musst du Innenumbauten auch bewilligen lassen - theoretisch. |
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@saerdna80 Bin im heiligen Land Tirol @Kirimoar Danke für deine Einschätzung, deckt sich mit den Infos, die auch auch erhalten habe. Laut Bauordnung ist - meiner Recherche nach - alles ohne Genemigung erlaubt, was ich vorziehen würde. Werde also einfach innen starten. |
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Gibt es bei euch keine Fristen für die Behörde? |
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Hier wird das Verwaltungsverfahrensgesetz greifen. 6 Monate Zeit für die Abwicklung seitens der Behörde. |
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