Wie ist diese Bauvorschrift genau zu interpretieren? Es geht um die 4,5m. von wo im Schnitt Messe ich diese genau?
Gebäudehöhen
Im gesamten Planungsgebiet dürfen talseitig max. 2 Geschosse in Erscheinung treten. Die Gesamtgeschosszahl besteht aus den in Erscheinung tretenden Voll- und Kellergeschossen. Das Kellergeschoß ist nur dann nicht zur Gesamtgeschosszahl hinzu zu rechnen, wenn allseitig weniger als 1,5m in Erscheinung treten. Etwaige Einschnitte für einzelne Kellertüren bzw. Garagentore bleiben unberücksichtigt. Für die bergseitig erschlossenen Parzellen wird zusätzlich folgendes festgelegt:
Die max. zulässige Gebäudehöhe im Bereich der bergseitig erschlossenen Parzellen wird durch max. 1 zulässiges Vollgeschoss sowie zusätzlich durch die bergseitige Fassadenhöhe (Schnittlinie der Oberflächen von Außenwand und Dachdeckung bezogen auf das Niveau der bergseitig angrenzenden Straße, in der Mitte der Schnittlinie des Baugrundstückes mit der angrenzenden öff. Verkehrsfläche) mit max. 4,5m festgelegt.
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