Liebes Forum,
ich habe eine Firma für die Erstellung der Bodenplatte beauftragt und in dem Auftragsschreiben das Fertigstellungsdatum fixiert.
Etwas genauer: Es gibt drei Schriftstücke: ein Angebot, ein "Auftragsschreiben" (von mir und der Firma unterfertigt) und eine "Auftragsbestätigung" (von mir und der Firmal unterfertigt).
Im "Auftragsschreiben" steht "Fertigstellung Bodenplatte am xx.xx.xxxx".
In der "Auftragsbestätigung" steht sinngemäss nur "wir bestätigen Ihnen den Auftrag".
Zusätzlich habe ich noch eine weitere Bestätigung des Datums der Fertigstellung per E-Mail.
Da es wirklich kritisch ist, dass das Datum eingehalten wird habe ich folgende Fragen:
Ist das rechtlich bindend?
Und kann ich Schadenersatz fordern wenn der Termin nicht eingehalten wird und in weiterer Folge dadurch Mehrkosten entstehen?
LG
Richard
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