Hallo.
Ich habe eine rechtliche Frage: Wir haben uns über einen Makler ein ca. 15 Jahre altes Haus gekauft. Mit dabei war eine voll ausgestattete Küche (inkl. Geräte), eine Alarmanlage, eine Sauna im Keller und ein Pool mit Gegenstromanlage im Garten. Dies wurde auch genauso im Angebot des Maklers beschrieben. Wir haben natürlich vor dem Kauf zwei genaue Besichtigungen gemacht, bevor wir uns entschieden haben.
Wir haben jedoch jetzt festgestellt, dass die Gegenstromanlage im Pool und die Alarmanlage im Haus defekt sind - und nachweislich vor dem Kauf schon defekt waren.
Gibt es hier die Möglichkeit die Reparaturen vom Verkäufer einzufordern?
Danke für eure Hilfe,
der Hauskäufer
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