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jährliche Sondertilgung

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  •  Missd
30.1.2025
9 Antworten | 3 Autoren 9
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Ich habe eine Frage an die erfahrenen Kreditspezialisten :)
Ist das jährliche Sondertilgungsrecht an den Eintrag ins Grundbuch gekoppelt, wenn es eine Treuhandbestätigung gibt?
Uns will man die Sondertilgung nicht verbuchen, da wir noch nicht im Grundbuch hinterlegt sind (im ersten Jahr wurde aber verbucht). Wieso es jetzt nicht geht, weiß man nicht. 
Jetzt liegt halt ein Haufen Geld bei der Bank und wir haben nichts davon (also weder Minimierung der Rate, kürzere Laufzeit oder Zinsen für die Einmalzahlung, die ich hätte, würd ichs am Sparkonto liegen haben). 
Im Vertrag steht diesbezüglich nichts. Wo wende ich mich den da am besten hin, denn von der Bank bekomme ich null Informationen. 

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.1.2025 11:32  (#1)
Hi,

Worum handelt es sich - Bau Einfamilienhaus, Wohnungsneubau unter Berücksichtigung BTVG?

Verstehe ich das richtig - das Geld liegt auf dem Treuhandkonto und euch sind bereits die vereinbarten Raten eingezogen worden?

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  •  Missd
30.1.2025 11:38  (#2)
Sorry, stimmt ich hätte das ordentlich schreiben sollen. Ich bin gerade etwas emotional.
Also:
wir haben einen Kredit, das Geld wurde vom Treuhandkonto bereits abgebucht und hat der Treuhänder. Wir sind aber noch nicht im Grundbuch (sind aber vorgemerkt). Der Treuhänder hat aber mitgeteilt, im KV steht, dass noch Zeit besteht. Wo der Treuhänder nicht unrecht hat, er hat noch bis Ende 2025 Zeit uns ins Grundbuch einzutragen. 
Der Kredit läuft aber schon länger und die Raten werden monatlich eingezogen. 2023  haben wir eine Sondertilgung gemacht und die wurde auch dementsprechend verbucht. 
Die Einmalzahlung die wir 2024 nun wieder auf das Kreditkonto einbezahlt haben, wurde von der Bank bis dato nicht berücksichtigt. 
nach langem hin und her meint die Bank nun, dies kann erst verbucht werden, wenn wir im Grundbuch (Wohnungsneubau) stehen. 
warum die Einmalzahlung 2023 verbucht wurde, konnte man uns nicht beantworten. Man kam aber auch nie auf uns zu, dass dies eine Bedingung wäre. 
Nun liegen halt ein paar Tausend Euro auf dem Kreditkonto herum und werden bis Ende 2025 im worst case nicht berücksichtigt. 
Dementsprechend können wir von unserem Recht der Einmalzahlung jetzt 2024 und 2025 nicht gebrauch machen. 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.1.2025 11:56  (#3)

zitat..
Missd schrieb: Wir sind aber noch nicht im Grundbuch (sind aber vorgemerkt). Der Treuhänder hat aber mitgeteilt, im KV steht, dass noch Zeit besteht. Wo der Treuhänder nicht unrecht hat, er hat noch bis Ende 2025 Zeit uns ins Grundbuch einzutragen.

ok - wenn die Anmerkung zur Einräumung von Wohnungseigentum bereits erfolgt ist, dann ist das schon mal gut. Und wenn die Treuhandvereinbarung eine Eigentumseintragung bis Ende 2025 vorsieht, dann wird das auch bis dahin erfolgen.

zitat..
Missd schrieb: Der Kredit läuft aber schon länger und die Raten werden monatlich eingezogen. 2023 haben wir eine Sondertilgung gemacht und die wurde auch dementsprechend verbucht.

Dann gibt es meiner Ansicht nach auch keinen Grund, warum eine Sondertilgung 2024 und auch 2025 nicht erfolgen könnte. Ich wüsste auch nicht, was der Grundbuchstatus damit zu tun haben soll. Als Verbraucher kann man euch die vorzeitige Rückzahlung ja auch nicht verwehren.

zitat..
Missd schrieb: Die Einmalzahlung die wir 2024 nun wieder auf das Kreditkonto einbezahlt haben, wurde von der Bank bis dato nicht berücksichtigt.

Wo ist dann die Sondertilgungen hingegangen? Wurde diese zurückgebucht oder liegt das Geld auf einem bankinternen Zwischenkonto (Konto pro diverse, etc.)?

Wenn euch hier euer Kundenbetreuer nicht weiterhelfen kann, dann wäre der nächste Schritt die Ombudsstelle der Bank.


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  •  Missd
30.1.2025 12:15  (#4)
Vielen Dank für die rasche und gute Antwort!
Ombundsstelle an das hab ich noch gar nicht gedacht. 

Das Geld liegt am Kreditkonto (und wurde uns auch von der Bank bestätigt). Aber sie verbuchen das nicht, es liegt halt einfach dort herum.
Der Bankberater klärt jetzt, ob man uns das Geld wieder rücküberweisen kann. Andererseits will ich das auch nicht, wir haben 1x/Jahr das Recht einer Einmalzahlung. Wenn die uns das Rückbuchen, was haben wir dann davon. 
Dann können wir 2024/2025 nichts einbezahlen.

Ich finde es sehr eigentümlich, dass:
a) das Geld einfach am Konto liegt. Aja und es wurde noch gesagt, das Geld liegt eh am Konto und dafür zahlen wir eh keine Zinsen. --> wäre noch schöner. 
b) uns nie mitgeteilt wurde, dass es eine Bedingung ist, dass wir im Grundbuch stehen
c) die Einmalzahlungsverbuchung im Vorjahr sehr wohl erfolgte
d) ich das Gefühl habe, man kennt sich selbst nicht aus, weist aber jegliche Schuld von sich. Zitat" wir können auch nichts dafür, dass man noch nicht im GB ist".

Wir hätten uns jetzt an die AK gewandt. Aber Ombudsmann ist eine gute Idee. 

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  •  speeeedcat
30.1.2025 13:07  (#5)
Das heißt, ihr habt einen Neubau vom Bauträger gekauft, der erst Ende 2025 bzw. nach Fertigstellung übergeben wird?
Das Geld dafür (Eigenmittel + Kreditbetrag) liegt dafür bereits auf dem TH-Kontom, die Zahlungen an den Bauträger erfolgen mittels Zahlungsplan?

Die Bank hat den Kredit zur Gänze auf das TH-Konto überwiesen, somit läauft der Kredit inkl. Ratenabbuchung?

Ich wüsste nicht, warum eine mögliche Sondertilgung nicht erfolgen könnte. Dass das an den GB-Eintrag gekoppelt sein sollte, ist mir neu.
Eben darum gibt es ja einen Zahlungsplan mit genau festgesetztem Zahlungsplan im Bauträgervertrag.

Ombusmann wäre nach einem klärenden Gespräch mit dem Bankberater (das schon erfolgte, aber eben keine Klärung brachte bzw. eine zufriedenstellende Lösung für euch bedingte), meine erste Idee.

Um welche Bank handelt es sich eigentlich?

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Hallo Missd,
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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.1.2025 13:36  (#6)

zitat..
Missd schrieb: Vielen Dank für die rasche und gute Antwort!

👍

zitat..
Missd schrieb: Ombudsmann ist eine gute Idee.

Halte uns bitte auf dem Laufenden - sehr interessanter Fall.


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  •  Missd
30.1.2025 17:21  (#7)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Das heißt, ihr habt einen Neubau vom Bauträger gekauft, der erst Ende 2025 bzw. nach Fertigstellung übergeben wird?
Das Geld dafür (Eigenmittel + Kreditbetrag) liegt dafür bereits auf dem TH-Kontom, die Zahlungen an den Bauträger erfolgen mittels Zahlungsplan?

Die Bank hat den Kredit zur Gänze auf das TH-Konto überwiesen, somit läauft der Kredit inkl. Ratenabbuchung?

Ich wüsste nicht, warum eine mögliche Sondertilgung nicht erfolgen könnte. Dass das an den GB-Eintrag gekoppelt sein sollte, ist mir neu.
Eben darum gibt es ja einen Zahlungsplan mit genau festgesetztem Zahlungsplan im Bauträgervertrag.

Ombusmann wäre nach einem klärenden Gespräch mit dem Bankberater (das schon erfolgte, aber eben keine Klärung brachte bzw. eine zufriedenstellende Lösung für euch bedingte), meine erste Idee.

Um welche Bank handelt es sich eigentlich?

Korrekt. 
Wir haben den Kredit in der Bauphase abgeschlossen. Es gibt mehrere Bauteile und der Bauträger hat im KV hinterlegt, dass die vollständige Eintragung bei Fertigstellung aller Bauteile erfolgen wird. Unsere Wohnung ist seit einem Jahr fertig und bezogen. Wir sind im Grundbuch hinterlegt (vorgemerkt). 
Der Kredit läuft bereits 2 Jahre. Die erstmalige Sondertilgung war kein Thema. 

Jetzt offensichtlich schon. Und niemand kann mir erklären, weshalb nicht. 
Die Bank hat jetzt Geld von uns am Konto liegen und "verwertet" es nicht. Uns wird dadurch natürlich ein Sondertilgungsrecht genommen und die Reduktion der laufenden Raten. 
Der Bankberater meinte nun, er wird sich erkundigen, ob man uns das Geld wieder retour überweist. Was wir aber eigentlich gar nicht wollen. 
Aktuell haben wir eher das Gefühl, man kennt sich nicht aus und erzählt uns irgendetwas. 

Die Bank möchte ich öffentlich lieber nicht sagen.

Ich halte euch aktuell - wir werden an den Ombudsmann gehen. 




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.1.2025 18:12  (#8)

zitat..
Missd schrieb: Der Bankberater meinte nun, er wird sich erkundigen, ob man uns das Geld wieder retour überweist.

das wäre überhaupt abenteuerlich. Bei einer Hypothekarfinanzierung handelt es sich um einen sogenannten "Einmalbarkredit", der im Gegensatz zu einem Kontokorrent- oder Rahmenkredit nicht wieder ausnutzbar ist. Wie da eine Rückzahlung aus dem Kreditkonto stattfinden soll, ist mir rätselhaft.

Wir dürfen gespannt bleiben.


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  •  Missd
30.1.2025 21:16  (#9)
Lustigerweise gibt es bei dieser Bank (eine große und namhafte) keine Ombudsstelle. Lediglich eine Beschwerdestelle, das Formular ist am Macbook jedoch nicht funktionsfähig. Also den normalen Laptop angeworfen. Im Kreditvertrag wird nur auf die Homepage verwiesen. Auf der Homepage wird nur ein Beschwerdeformular angezeigt. Ombudsstelle sucht man vergeblich. 
Toll! 

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