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hast du die anlage erweitert ohne vorher beim netzbetreiber die erweiterung genehmigen zu lassen? dein KACO war zum zeitpunkt der ursprünglichen genehmigung gültig ist zwar ein hinkender vergleich - aber wenn autos mit verbrennungsmotoren nicht mehr neu zugelassen werden darfst du auch trotzdem noch mit deinem alten verbrenner weiterfahren (aber ein identes neues auto nicht, da du keine anmeldung mehr bekommst) |
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Habe um Netzerweiterung angesucht und statt den 10 KW sind mir 15 KW zugesichert worden. Diese ist ein Jahr gültig und läuft im September ab. Habe dort auch den Link mitgeschickt bekommen wo wir jetzt für die Inbetriebnahme die Daten eingeben wollten. Laut Energieversorger ist eine Erweiterung ein erheblicher Eingriff und es muss die gesamte Anlage für den Zählpunkt wieder Stand der Technik sein. Bei dem Meldungs-Link kann man den KACO nicht ankreuzen, da er nicht vorhanden ist. Wir haben dann nachgefragt und dabei auch gesagt, dass es 2 eigenständige Anlagen sind das war denen egal. LG |
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Naja blöd gelaufen würde ich sagen. |
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Bei der erweiterungsanfrage, habt ihr da den KACO bei der bestandsanlage eingegeben? oder war das dort auch nicht möglich? |
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Naja die alten WR WR [Wechselrichter] haben zu kleine Kondis für FRT Betrieb |
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Aus meiner Sicht muss hier irgendeine Form eines Bestandschutzes gelten, vor allem weil die neueren TOR Bestimmungen nicht unbedingt was mit elektrotechnischen Schutzmaßnahmen zu tun haben, sondern vielmehr Netzstützfunktionen beinhalten. Die elektrotechnischen Schutzmaßnahmen nach E8001 erfüllt doch der alte WR WR [Wechselrichter] genauso. Wenn ich eine Garage an mein Haus baue, muss ich doch auch nicht das Unterdach meines Bestandshauses neu machen, nur weil die Normung heute was anderes vorschreiben würde. Ist es möglich das es sich um einen Irrtum handelt? |
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@Hermilein Du kannst es damit versuchen Ob sich daraus in deinem Fall eine Bestandschutz ableiten lässt fragst am Besten direkt bei der E-Control nach. |
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@cutcher: Bei der Erweiterungsfrage wird der WR WR [Wechselrichter] nicht eingegeben, da geht es nur um die Frage ob es vom Netz her möglich ist z.Bsp wie bei mir 15kw einzuspeisen. Bei der Erweiterungsanfrage habe ich mit 25KW begonnen anzufragen. Erst bei 15KW wurde mir eine Erweiterung genehmigt. @ Executer: Ein Irrtum wäre schön ist es aber sicher nicht. Ich warte auf Stellungnahme von KACO und Österreich Energie Ich bin mir nicht sicher, aber der mögliche Grund für den KACO ist das er kein Österreichmenü hat. Bei der Inbetriebnahme damals konnte man nur Deutschland im Menü eingeben. Somit wird es KACO verabsäumt haben eine Zulassung für Österreich zu bekommen. In den TOR Richtlinien haben ja sehr viele KACO eine Zulassung. Nur der POWADOR nicht. Der ist aber in ÖSterreich sehr viel verkauft und in Betrieb genommen worden. Dieses Modell hat das Problem, das der interne Speicher im WR WR [Wechselrichter] voll wird und er nicht mehr über das Display zum Bedienen geht. Er funktioniert aber weiterhin einwandfrei. Darum sind bereits sehr viele gegen andere getauscht worden. LG |
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@Fani: Vielen Dank für den Ausschnitt und den Hinweis. Werde ich natürlich probieren. LG |
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Na klar wird das vom Elektriker angegeben, sowohl bestand als auch erweiterung sieht im anfrageportal zB so aus: |
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Ich hatte den Fall das ich auf einem bestehenden WR WR [Wechselrichter] erweitert wurde, damit musste dieser die aktuellen TOR Anforderungen erfüllen. Konnte aber mittels eines Software Updates erledigt werden. Ist aber klar was anderes als ein bestehender WR WR [Wechselrichter] an dem nichts geändert wird. Bei NetzOÖ werden beim Antrag auf Erweiterung auch die bestehenden WR WR [Wechselrichter] angegeben. |
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