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Unser Nachbar (auch Knt) hat auch aufgeschüttet mit GeoGitter. Da war eine Einreichung und Bauverhandlung vor Ort, weil eben die Höhen nicht einfach so geändert werden dürfen. Da geht es dann, wenn mal gebaut wird, auch um Abstände zu anderen Grundstücken usw. |
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Du meinst mit "Bauanzeige" (diesen Begriff kennt die Kärntner Bauordnung nicht!) eine "Mitteilung" für ein Vorhaben gem. § 7 Kärntner Bauordnung?? Welches der im § 7 aufgelisteten Vorhaben hast du da genau "mitgeteilt"?? Wann genau hast du diese "Mitteilung" gemacht? Was genau hast du an Unterlagen dieser Mitteilung beigelegt? Wie hat dir die Baubehörde das vermittelt? Mündlich? Schriftlich? Hat sie sich dabei auf irgendeinen Paragrafen der Bauordnung gestützt? Steht da irgendwo "Verbesserungsauftrag? Kommt auch daruf an, was da jetzt für ein Verfahren läuft? Bist du noch immer bei einem "mitteilungspflichtigen Vorhaben" gem. § 7 Bauordnung?? Oder ist das jetzt ein Bewilligungsverfahren für ein bewilligungspflichtiges Vorhaben gem. § 6? Und um welches der dort aufgelisteten bewilligungspflichtigen Vorhaben handelt es sich denn? Und wenn das jetzt ein Bewilligungsverfahren sein soll, hast du überhaupt um eine solche Bewilligung angesucht? (ohne ausdrückliches Bauansuchen kann/darf es auch kein Bewilligungsverfahren geben!) |
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Schonmal vielen Dank für die Antwort. Ich sehe ich spreche ganz offensichtlich die falsche "Fachsprache". Es geht meiner Auffassung nach um ein mitteilungspflichtiges (Bau)Vorhaben nach §7. Ich erlaube mir hier den genauen Wortlaut aus der letzten eMail der Behörde zu zitieren. "Der Mitteilung nach § 7 der K-BO ist jedenfalls umgehend eine Planunterlage beizufügen aus der die textlich beschriebenen Maßnahmen eindeutig hervorgehen." Ich habe mir (in Ermangelung eines echten Bauprojekts) aus den Möglichkeiten eines mitteilungspflichten Bauvorhabens, die Schaffung eines Platzes (Verkehrsfläche mit maximal 150m²) rausgesucht. Dabei habe ich darauf geachtet keine der gennanten Grenzen (z.B. Höhe der Stützmauer) zu überschreiten. Auch hier darf ich meinen Antrag einfach wortgetreu hier einfügen. Nochmals vielen Danke für die Hilfe, wenn ich am Ende weiß was zu tun ist, wen ich dazu brauche und was sowas kosten darf. Kann ich bestimmt wieder entspannter schlafen ;) "Kurze Beschreibung des Bauvorhabens (Länge, Breite, Höhe, verwendete Materialien, etc.) Auf dem stark "geneigten" Grundstück wird im untersten Drittel des Hanges eine ebene Verkehrsfläche mit ca. 140m² aber maximal 150m² geschaffen. Der Platz wird einerseits durch Abgrabungen bergseitig und Aufschüttung des "gelösten" Erdreichs talseitig geschaffen. Dabei wird sowohl die Gesamtlänge mit ca. 21 Metern möglichst eben und horizontal, als auch die Gesamttiefe mit ca. 6 Metern möglichst eben und horizontal ausgeführt. Die talseitige Böschungssicherung erfolgt mit Miragrid GX 35/35 Geogittern und verlorener Schalung aus vorgebogenem Baustahl und Rieselschutz. Der erzielte Böschungswinkel beträgt ca. 70-80° Neigung zur Horizontalen und ragt im Mittel bis zu 1m aus dem Ursprungsgelände hinaus. Darstellung der Situierung des Bauvorhabens auf dem Grundstück (z.B. Abstände zu den Grundstücksgrenzen eintragen) Die neue Verkehrsfläche ist so geplant, dass diese an die östliche Grundstücksgrenze direkt anschließt und in einem 90° Winkel von dieser Grundstücksgrenze auf das eigene Grundstück weiterführt. Auf der westlichen Seite verbleibt ein ca. 2,2 Meter breiter Streifen zum Nachbargrundstück, welcher parallel zur dieser Grundstücksgrenze ausgeführt wird. Zur besseren Orientierung ist eine Skizzen dem Antrag beigefügt. Der auf dem Grundstück verlaufenden Abwasserkanal wird natürlich berücksichtigt und der Kanaldeckel unterhalb der Verkehrsfläche freigehalten. Auch dieser ist in der Skizze für eine bessere Übersicht eingezeichnet." Die Skizze ist das Bild aus dem vorangegangen Beitrag. |
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Es bleibt dabei, ich kann offensichtlich meine Frage beim Magistrat nicht so anbringen das ich eine einfache Antwort bekomme. Daher evtl. auch nochmal @Karl10 die Bitte mir zu sagen ob ich einfach einen Denkfehler habe oder ob man mir keine Auskunft geben darf? Im Kagis sind die Höhendaten für das Grundstück mittels Laserscan von 2015 alle abrufbar. Diese Daten inkl. Höhenprofil habe ich für meine Skizzen verwendet. Das Grundstück gehöhrt mir seit Ende 2019 und zum Zeitpunkt des Kaufs waren bereits kleinere Veränderungen am Grundstück und dem Niveau (ebenfalls ca. 1m Höhenunterschied an manchen Stellen). Das Grundstück ist durch die Erdbewegungen zwischen 2015 und 2019 an einigen Stellen deutlich unebener. Es sind halte einige Erdhaufen z.B. für ein Kanalrohr und für die Zufahrt vom Nebengrundstück entstanden. Nun geht es ja offensichtlich darum, dass ein Vermesser bestätigt, dass ich nach Fertigstellung meiner "Verkehrsfläche" keine der gesetztlichen Vorgaben ignoriert habe. (so denke ich zumindest) Wenn ich nun aber das Urniveau aus Kagis verwende dann habe ich bereits heute mit großer Wahrscheinlichkeit an einigen Stellen mehr als 1m Höhenunterschied durch die Grabungsarbeiten. Natürlich kann man das alles auch wieder einebnen, aber nichts davon ist direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Muss ich nun evtl. auch im Vorfeld noch einen Vermesser kommen lassen? Und wieviele Messpunkte braucht man hier? Reicht es evtl. doch einfach die Messpunkte aus dem Kagis (3 auf der gesamten Länge) siehe Plan abermals bestätigen zu lassen und einfach zwischen den Messpunkten eine Gerade zu ziehen? Das heißt ich ignoriere kleinere Schwankungen und verwende die "Sichtlinie". Hier einmal ein Höhenprofil von der Ost Seite. Quelle: https://voibos.rechenraum.com/voibos/voibos?name=profilservice&beschriftung=Profilauswertung&ueberhoehung=1&hintergrund=bmapgrau&stuetzpunktabstand=1&polygonzug=LINESTRING(487491.69%20166827.96,487474.36%20166767.31)&crs=31258&output=Profil,Lage,Tabelle |
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