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Kärnten - Bauanzeige wegen Erdbewegungen auf Bauland. Was ist zu tun?

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  •  Ampelgelbbremse
12.9. - 16.9.2022
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Ich habe im Bezirk Villach auf meinem Grundstück (Bauland) angefangen im unteren Bereich meines Südhanges ein Plateau anzuschütten. Das ganze wurde mit Geogittern und verlorener Schalung aus 80° Baustahlwinkeln realisiert. Also Hangseitig abgegraben und talseitig aufgeschüttet. Da ich zum aktuellen Zeitpunkt aber kein Gebäude für diese "Verkehrsfläche" Plane und in der Bauanzeige mich strikt an die Vorgaben aus dem textlichen Bebauungsplan der Stadt Villach gehalten habe bin ich etwas "angefressen" das ich nun binnen weniger Tage "Planunterlagen meiner texlich beschriebenen Maßnahmen" nachreichen muss. Ich habe selbstangefertigte Skizzen meinem Vorhaben angehängt, aber scheinbar muss das ganze von offizieller Stelle kommen. Also ein Vermesser der das ganze nochmal übermittelt.
Kann man hier mit minimalen Aufwand (und Kosten) den Anforderungen des Magistrats genüge tun? Wen beauftragt man bei sowas? Was muss hier gemacht werden? Was kostet sowas? Ich habe leider keinerlei Bezug zum Bau und auch keine "Experten" aus diesem Bereich. Von der Seite der Behörde wurde mit nun schon das zweitemal mitgeteilt, dass ich mich mit einem Bauplaner in Verbindung setzten soll...
Der erste dem ich mein Sachverhalt am Telefon geschildert habe, meinte jedoch auch nicht viel mehr als das ich nochmal genau beim Magistrat fragen solle was Sie genau brauchen.


2022/20220912190819.jpg


  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
12.9.2022  (#1)
Unser Nachbar (auch Knt) hat auch aufgeschüttet mit GeoGitter. Da war eine Einreichung und Bauverhandlung vor Ort, weil eben die Höhen nicht einfach so geändert werden dürfen. Da geht es dann, wenn mal gebaut wird, auch um Abstände zu anderen Grundstücken usw.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.9.2022  (#2)

zitat..
Ampelgelbbremse schrieb: und in der Bauanzeige mich strikt

Du meinst mit "Bauanzeige" (diesen Begriff kennt die Kärntner Bauordnung nicht!) eine "Mitteilung" für ein Vorhaben gem. § 7 Kärntner Bauordnung??
Welches der im § 7 aufgelisteten Vorhaben hast du da genau "mitgeteilt"??
Wann genau hast du diese "Mitteilung" gemacht? Was genau hast du an Unterlagen dieser Mitteilung beigelegt?

zitat..
Ampelgelbbremse schrieb: dass ich nun binnen weniger Tage "Planunterlagen meiner texlich beschriebenen Maßnahmen" nachreichen muss.

Wie hat dir die Baubehörde das vermittelt? Mündlich? Schriftlich? 
Hat sie sich dabei auf irgendeinen Paragrafen der Bauordnung gestützt? Steht da irgendwo "Verbesserungsauftrag?

zitat..
Ampelgelbbremse schrieb: meinte jedoch auch nicht viel mehr als das ich nochmal genau beim Magistrat fragen solle was Sie genau brauchen.

Kommt auch daruf an, was da jetzt für ein Verfahren läuft?
Bist du noch immer bei einem "mitteilungspflichtigen Vorhaben" gem. § 7 Bauordnung??
Oder ist das jetzt ein Bewilligungsverfahren für ein bewilligungspflichtiges Vorhaben gem. § 6?
Und um welches der dort aufgelisteten bewilligungspflichtigen Vorhaben handelt es sich denn?
Und wenn das jetzt ein Bewilligungsverfahren sein soll, hast du überhaupt um eine solche Bewilligung angesucht? (ohne ausdrückliches Bauansuchen kann/darf es auch kein Bewilligungsverfahren geben!)




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  •  Ampelgelbbremse
14.9.2022  (#3)
Schonmal vielen Dank für die Antwort. Ich sehe ich spreche ganz offensichtlich die falsche "Fachsprache". Es geht meiner Auffassung nach um ein mitteilungspflichtiges (Bau)Vorhaben nach §7. Ich erlaube mir hier den genauen Wortlaut aus der letzten eMail der Behörde zu zitieren.
"Der Mitteilung nach § 7 der K-BO ist jedenfalls umgehend eine Planunterlage beizufügen aus der die textlich beschriebenen Maßnahmen eindeutig hervorgehen."

Ich habe mir (in Ermangelung eines echten Bauprojekts) aus den Möglichkeiten eines mitteilungspflichten Bauvorhabens, die Schaffung eines Platzes (Verkehrsfläche mit maximal 150m²) rausgesucht. Dabei habe ich darauf geachtet keine der gennanten Grenzen (z.B. Höhe der Stützmauer) zu überschreiten. Auch hier darf ich meinen Antrag einfach wortgetreu hier einfügen. Nochmals vielen Danke für die Hilfe, wenn ich am Ende weiß was zu tun ist, wen ich dazu brauche und was sowas kosten darf. Kann ich bestimmt wieder entspannter schlafen ;)
"Kurze Beschreibung des Bauvorhabens (Länge, Breite, Höhe, verwendete Materialien, etc.)

Auf dem stark "geneigten" Grundstück wird im untersten Drittel des Hanges eine ebene
Verkehrsfläche mit ca. 140m² aber maximal 150m² geschaffen. Der Platz wird einerseits durch
Abgrabungen bergseitig und Aufschüttung des "gelösten" Erdreichs talseitig geschaffen. Dabei wird sowohl die Gesamtlänge mit ca. 21 Metern möglichst eben und horizontal, als auch die Gesamttiefe mit ca. 6 Metern möglichst eben und horizontal ausgeführt. Die talseitige Böschungssicherung erfolgt mit Miragrid GX 35/35 Geogittern und verlorener Schalung aus vorgebogenem Baustahl und Rieselschutz. Der erzielte Böschungswinkel beträgt ca. 70-80° Neigung zur Horizontalen und ragt im Mittel bis zu 1m aus dem Ursprungsgelände hinaus.

Darstellung der Situierung des Bauvorhabens auf dem Grundstück (z.B. Abstände zu den Grundstücksgrenzen eintragen)

Die neue Verkehrsfläche ist so geplant, dass diese an die östliche Grundstücksgrenze direkt
anschließt und in einem 90° Winkel von dieser Grundstücksgrenze auf das eigene Grundstück weiterführt. Auf der westlichen Seite verbleibt ein ca. 2,2 Meter breiter Streifen zum
Nachbargrundstück, welcher parallel zur dieser Grundstücksgrenze ausgeführt wird. Zur besseren Orientierung ist eine Skizzen dem Antrag beigefügt. Der auf dem Grundstück verlaufenden Abwasserkanal wird natürlich berücksichtigt und der Kanaldeckel unterhalb der Verkehrsfläche freigehalten. Auch dieser ist in der Skizze für eine bessere Übersicht eingezeichnet."

Die Skizze ist das Bild aus dem vorangegangen Beitrag.


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  •  Ampelgelbbremse
16.9.2022  (#4)
Es bleibt dabei, ich kann offensichtlich meine Frage beim Magistrat nicht so anbringen das ich eine einfache Antwort bekomme. Daher evtl. auch nochmal @Karl10 die Bitte mir zu sagen ob ich einfach einen Denkfehler habe oder ob man mir keine Auskunft geben darf?
Im Kagis sind die Höhendaten für das Grundstück mittels Laserscan von 2015 alle abrufbar. Diese Daten inkl. Höhenprofil habe ich für meine Skizzen verwendet. 
Das Grundstück gehöhrt mir seit Ende 2019 und zum Zeitpunkt des Kaufs waren bereits kleinere Veränderungen am Grundstück und dem Niveau (ebenfalls ca. 1m Höhenunterschied an manchen Stellen). Das Grundstück ist durch die Erdbewegungen zwischen 2015 und 2019 an einigen Stellen deutlich unebener. Es sind halte einige Erdhaufen z.B. für ein Kanalrohr und für die Zufahrt vom Nebengrundstück entstanden.
Nun geht es ja offensichtlich darum, dass ein Vermesser bestätigt, dass ich nach Fertigstellung meiner "Verkehrsfläche" keine der gesetztlichen Vorgaben ignoriert habe. (so denke ich zumindest)
Wenn ich nun aber das Urniveau aus Kagis verwende dann habe ich bereits heute mit großer Wahrscheinlichkeit an einigen Stellen mehr als 1m Höhenunterschied durch die Grabungsarbeiten. Natürlich kann man das alles auch wieder einebnen, aber nichts davon ist direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Muss ich nun evtl. auch im Vorfeld noch einen Vermesser kommen lassen? Und wieviele Messpunkte braucht man hier? Reicht es evtl. doch einfach die Messpunkte aus dem Kagis (3 auf der gesamten Länge) siehe Plan abermals bestätigen zu lassen und einfach zwischen den Messpunkten eine Gerade zu ziehen?

2022/2022091624355.png
Das heißt ich ignoriere kleinere Schwankungen und verwende die "Sichtlinie". Hier einmal ein Höhenprofil von der Ost Seite.

2022/2022091617244.png
Quelle:
https://voibos.rechenraum.com/voibos/voibos?name=profilservice&beschriftung=Profilauswertung&ueberhoehung=1&hintergrund=bmapgrau&stuetzpunktabstand=1&polygonzug=LINESTRING(487491.69%20166827.96,487474.36%20166767.31)&crs=31258&output=Profil,Lage,Tabelle


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