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Du brauchst nicht schauen, was es - theoretisch - für Widmungsarten gibt, sondern, welche konkret bei dir gegeben ist. Nur diese zählt für dein Bauvorhaben und nichts anderes, was da theoretisch geben könnte. Die konkrete Widmung bekommst du bei der Gemeinde. Gutachten is ok, ja sogar Pflicht. Ohne landwirtschaftliche Betriebsführung gibts keine Bauen in der Widmungsart Grünland- Landwirtschaft. |
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Danke für die Antwort! Meine Frage bezieht sich dahingehend, ob ich die Widmung ändern lassen kann bzw. zu was umwidmen. Eine erweitere Hofstelle wäre z.B. eine Möglichkeit, was einen Neubau ermöglichen würde |
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Kann mir nicht vorstellen, dass das was wird. Ich glaub das stellst du dir ein bißchen zu einfach vor. Was hast denn vor mit der Hütte?? Was soll das sein, eine "erweiterte Hofstelle"? Wo steht eine solche Widmungsart denn im Raumordnungsgesetz? Diesen Begriff gibts im Gesetz ja gar nicht, oder? |
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Das soll als Lager für Benzin, Aggregat und Bauwerkzeug dienen. Ist zurzeit als "Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland" gewidmet. Im Raumordnungsgesetz finde ich den Begriff "erweiterte Hofstelle" nicht. Ein Gemeindemitarbeiter hat mir erklärt, dass es diese (Unter)Widmung gibt, sowie weitere 100 widmungen - das kann ich nirgends finden. Und diese Person kann ich leider nicht mehr fragen. Sind dir (bis auf die 14 Widmungen im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz]) auch keine weiteren Widmungen für Grünland bekannt? LG |
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Tu dir einen gefallen und lagere dein Zeug in großen Kisten (Lagerzeug was kein Gebäude ist[nicht von Menschen begehbar]). Aber nicht zu groß, damit es nicht als bauliche Anlage gilt... Vergiss die Hofstelle wieder.... |
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