|
|
||
hallo1
glaub ich hab da selbst was gefunden. Das ist die Neuerung in der Bauordnung Steiermark bzgl. Notkamin. Heißt man MUSS es nicht mehr machen aber kann wenn man will oder? Zu 25. (Entfall des § 85): Die verpflichtende Errichtung von Notkaminen ist nicht mehr als zeitgemäß zu beurteilen und daher im Baugesetz nicht mehr vorzusehen. Auch diese Maßnahme (nach Wiener Vorbild) senkt die Errichtungskosten von neuen Gebäuden und dient damit dem „leistbaren Wohnen“. |
||
|
||
wie im anderen Thread schon verlinkt:
http://www.energiesparhaus.at/forum/34868 |
||
|
||
"Auch diese Maßnahme (nach Wiener Vorbild) senkt die Errichtungskosten von neuen Gebäuden und dient damit dem „leistbaren Wohnen“."
Die Senkung der Einrichtungskosten (von nicht mal 1%) kommt sicher nicht dem Mieter zugute, womit sich die Polit-Phrase "Leistbares Wohnen" wieder relativiert hätte... Der Zeitgeist geht leider in Richtung "Geiz ist Geil", "Vereinheitlichung", "Zeitersparnis" usw. So nebenbei machen wir uns selber bewusst abhängig...z.B. von der Fernwärme. Diese scheint leider auch bald keine Zukunft mehr zu haben, sihe Standard-Artikel: http://derstandard.at/1399507448029/Verbund-schliesst-fuenf-Gaskraftwerke |
||
|