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Meines Wissens stimmt dies nicht so ganz.
Es gibt auch die Möglichkeit, einen CO-Sensor zu installieren, welcher im Falle eines Austritts von Kohlenmonoxid die Lüftungsanlage ausschaltet. Ich würde das mit dem Rauchfangkehrer besprechen - dieser muss schließlich auch seinen Sanktus hergeben für den Betrieb der Anlage ... Dass ihr den Darlehensanspruch verliert kann ich mir nicht vorstellen - was viel eher passieren kann ist, dass der Rauchfangkehrer die Betriebsstätte nicht abnimmt. |
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Einen Rückruf des Rauchfangkehrers erwarte ich morgen. Einen CO Sensor habe ich in der Lüfungsanlage verbaut (allerdings nur einen Alarmsensor). Der Verkäufer wies auf die "besondere" Dichtheit der Öfen hin, damit keine Luft durch den Ofen entweicht.Das macht natürlich Sinn, hinsichtlich Dichtheit des Gebäudes. |
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Wird wohl auf einen Druckwächter hinauslaufen (ich mußte bei 2 EFH mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] welche verbauen).
Z.B. Brunner USA oder Leda LUC etc. Wenn der Zuluftventilator z.B ausfällt oder zu wenig Volumenstrom liefert, kannst du in Lebensgefahr sein - der Druckwächter schaltet dann die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] ab. |
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Dumme Frage, wenn der Ofen eh eine eigene Zuluft hat, wozu dann das ganze mit Zuluftwächter und CO2 Sensor usw?? Selbstverschließende bzw. dichte Ofentür lasse ich ma noch einreden, aber sonst ist das doch übertrieben... Wir haben NEH ohne KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung], Ofen hat eine eigene Zuluft und gut ists. Ham den Rauchfangkehrer vorher befragt, rein vorsichtshalber, der wollte ein Protokoll (selbst angefertigt ) und das wars. lg Wolfgang |