wir möchten gerne eine provisorische Baustellenzufahrt auf unserem Grundstück machen. Leider verläuft der Gemeinschaftskanal des Kleingartens auf unserem Grundstück genau dort, wo wir die Zufahrt geplant hatten.
Die genaue Lage des Kanals ist uns nicht bekannt, da die Realität vom vorhandenen Plan abzuweichen scheint. In den Skizzen haben wir versucht darzustellen, wie wir den Verlauf vermuten. Wir wissen nur die Tiefe der Putzschächte.
Uns stellt sich nun die Frage, ob man den Kanal zwischen Schacht 3 und 4 (1,2 m Höhenunterschied) früher abfallen lassen kann. Somit würde der Kanal an dieser Stelle eine Tiefe erreichen, an der wir vermutlich die Zufahrt darüber machen könnten ohne dass uns der Kanal in die Quere kommt. Die Problematik ist, dass an der Grenze zur Straße eine Böschung in der Höhe von 1,5 Meter ist und wir derzeit direkt in den Kanal fahren würden.
Ist das technisch machbar? Mit welchen Kosten ist hier wohl auf einer Länge von 7 Meter zu rechnen? Die Grabarbeiten bräuchten wir in diesem Bereich für das Errichten der Zufahrt sowieso.
Kann man am Kanal arbeiten ohne die Nachbarn, die mit ihren Grundstücken auch am Kanal hängen zu behindern? Ist dafür eine Bewilligung notwendig?
Wir überlegen auch eine professionelle Kanalortung durchführen zu lassen um wirklich sicher zu gehen, wo und wie tief er tatsächlich verläuft. Gibt es dazu Erfahrungen und Kosteneinschätzungen von euch?
Das ist ein Kleingartenverein, wo die einzelnen Parzellen im Miteigentum sind (also keine eingetragene Parzellierung) und zum Bauzeitpunkt des Kanals (Ende der 90er Jahre) jeder sein OK für die Kanalführung gegeben hat.
Somit können wir diesen Gemeinschaftskanal auf keinen Fall anfechten. Der Kanal wurde extra am Rand verlegt, damit man beim Bauen eines Hauses kein Problem damit hat, jedoch stellt sich jetzt die Frage mit der (provisorischen) Zufahrt.
wie hueslebauer angemerkt hat, Kleingarten, da herrschen andere Rechtsgrundsätze, vom Abwasserverband/Kanalnetzbetreiber aus gesehen ist das wie ein Riesengrundstück mit vielen Eigentümern die untereinander alles vertraglich regeln, denen ist egal was da drin passiert
Technisch sehe ich kein großes Problem, damit du die Nachbarn nicht behinderst würde ich alles freilegen, Rohre vorbereiten und dann schnell umschliessen. Wenn man es rechtlich ganz streng nimmt müsstest du die Verlegung des Kanals bewilligen lassen.
Hallo Georg,
vielen Dank für die Antwort. Ist mal beruhigend zu lesen, dass es technisch nicht unmöglich ist.
Müssten wir die Bewilligung bei Kanal Wien einholen oder bei den Miteigentümern vom Kleingarten?
Noch eine kurze (technische) Frage: wäre der Absturz vom Kanal direkt beim Putzschacht Nr. 3 und würde danach mit einem flachen Gefälle bis zur Einmündung in den Putzschacht Nr. 4 einfließen? Besteht bei so einer Variante die Gefahr, dass sich der Kanal im bzw. nach dem Absturz verstopft?
Vielen Dank :)
Technisch am besten wäre, den Schacht 3 zu vertiefen oder ersetzen und als absturzbauwerk zu nutzen und unten dann im normalen Flachen Gefälle weiterzuverlegen. Dann hat man auch gleich eine Möglichkeit zur Revision.
Mit welchen Zusatzkosten haben wir hier ungefähr für die Vertiefung des Schachtes (Absturzbauwerk) und die anschließende Verlegung (rund 1,2 Meter tiefer graben und die Rohre neu verlegen) ungefähr zu rechnen?
Wie lange müsste hier der Gemeinschaftskanal abgeschlossen werden - also vor dem Schacht 3 gestoppt werden?