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Bei mir ist es so, dass die verbaute Fläche als Maßstab genommen wird und diese mit einem Einheitssatz multipliziert wird. Kosten in etwa 500 Euro pro Jahr. |
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Ui ui uiHier gibts irrsinnig viele Arten, das zu berechnen... quasi jede Gemeinde rechnet da anders!
In nsere Berechnung (wahrscheinlich kompliziertestes Beispiel) spielen ein: - Geschoßanzahl - Geschoßfläche - Restfläche am Grundstück (ab einer gewissen Grundgröße) - Einheitssatz Und nur SW-Kanal, RW darf bei uns nicht sein (Versickerung auf Eigengrund..) Bedeutet für ne KG/EG/OG-Hütte mit ~150m2 WNFL auf relativ kleinem Grund ca. 400,- Kanalgebühren... ng bautech |
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Bei uns wird die bebaute Fläche gerechnet.
Also Außenmaß vom Objekt. Personenanzahl ist egal. Regenwasser wird in ein eigenes System eingeleitet Einheitssatz * qm² Unser derzeitger Einheitssatz ist, 2,09€ pro qm² |
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Bei uns ist's wie bei bautech - allerdings noch mit 10% Aufschlag bei Regenwassereinleitung (geht in unserer Strasse, in anderem Stadtbereich gehts gar nicht). Wichtig ist auch die Kanaleinmündungsabgabe...
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Kalki - net bös sein - bei anderen versteh ich ja die falschanfragen - aber du bist hier ja Profi - und was hat deine Frage hier mit finanzierungen zu tun? Klar müssen Kosten finanziert werden - aber um die Finanzierung der Kosten geht's ja bei deiner Frage ja nicht... 😜 |
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Hallo j.schneeweiss, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Die beste (für die Gemeindekasse) Kanalgebührenverordnung ist in NÖ! Da zahlt man für die Dämmung auch Kanalgebühren! Da werden die Außenmaße herangezogen (auch wenn noch so viel Dämmung drauf ist) für die Gebührenbemessung. Und wenn am Stock nur eine einige Wasserentnahmestelle ist, wird der Stock als Ganzes nochmal dazu gezählt, wenn auch nur mehr Mansarden Platz haben. Und der vielleicht auch nachträglich dazu gebaute Wintergarten wird nochmals eine Ergänzungsabgabe verrechnet. Diese Art der Berechnungsbasis wird vom Land den Gemeinden aufgezwungen. Gezwungen kann man deshalb sagen, da die Gemeinde sonst von Bedarfszuweisungen des Landes ausgeschlossen wird, wenn sie sich nicht an dieser Art von Berechnungsbasis halten.
Wenn also in einem 70 m² haus 10 Personen leben, kostet das einen Bruchteil an Gebühren, als wenn in einem 150 m² nur 2 Personen leben. |
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Gerade am Land wo früher wegen der großen Familien größer gebaut wurde, kommen da horrende Kanalgebühren zusammen, obwohl nur mehr sehr wenige Leute drinnen wohnen. |
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Davon spreche ich ja... |
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@schneeweiss - ...i was...aber da gehts ums Geld, daher fand ich es trotzdem hier am besten aufgehoben.
@admin: Bin für eine Verscheibung offen, nur ich weiß nicht wohin. lg, |
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@altehuette - Ich kenn das Thema mit den Wasseranschlüssen am Stockwerk nur bei der Wasseranschlussgebühr in NÖ. Wir diese Berechnung bei euch beim Kanal auch verwendet?
lg, |
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@kalki - Auszug aus dem NÖ Kanalgesetz 1977:
§5 - Kanalbenützungsgebühr (1) Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten, wenn der Gemeinderat die Einhebung einer solchen Gebühr beschlossen hat. (2) Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz zuzüglich eines schmutzfrachtbezogenen Gebührenanteiles. Dieser wird nur dann berücksichtigt, wenn die eingebrachte Schmutzfracht den Grenzwert von 100 Berechnungs-EGW überschreitet. Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung. (3) Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen. Die Geschoßfläche angeschlossener Kellergeschoße und nicht angeschlossener Gebäudeteile wird nicht berücksichtigt. Angeschlossene Kellergeschoße werden jedoch dann berücksichtigt, wenn eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ausgenommen Lagerräume, die mit einem Unternehmen im selben Gebäude in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Wird die Liegenschaft trotz bestehender Anschlußverpflichtung nicht an die Kanalanlage angeschlossen, so ist die Berechnungsfläche so zu ermitteln, als ob die Liegenschaft an die Kanalanlage angeschlossen wäre. ng bautech |
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Kalki
Auch beim Kanal wird so berechnet |