wir bauen in Kärnten auf einem 800qm Grundstück. Da wir ein großes EG mit Terrasse/Carport usw planen bleibt letztendlich nicht mehr viel grün übrig. Das Grundstück grenzt im Norden an das meiner Eltern. Diese hätten kein Problem wenn wir das Haus näher als 3m an die Grenze stellen. Ist das bei freiwilligen Verzicht möglich??
Deine Eltern könnten dir aber einen Streifen von ihrem Grundstück schenken/verkaufen, damit das Haus 3m (oder wieviel min. erforderlich) von der neuen Grenze weg ist.
1
▾ Anzeige
Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert
wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Wenn Brandschutztechnisch alles passt kann man auch näher hin bauen. Normale Fenster kannst jedenfalls nur bei einem gewissen Mindestabstand mache (und das sind glaube ich genau die 3m).
Mit Zustimmung des Nachbarn ist in Kärnten, soweit ich gehört habe, erstaunlich viel möglich. Umgekehrt braucht es für vieles eine Zustimmung, worauf man in anderen Bundesländern ein Recht hat. Ich würde mal, falls hier nicht ein Experte für Kärntner Baurecht aufschlägt, auf der Gemeinde nachfragen.
wir haben / hatten das gleiche Problem. Das Grundstück sollte geteilt werden und die Grenze ist dadurch 0,5 m vom Nebengebäude der Schwiegereltern entfernt. Laut Gemeinde ist das nicht zulässig und es muss ein Abstand von 3m eingehalten werden. Ich denke aber das es sehr von der Gemeinde abhängig ist. Hier ging es jedoch nur um die Grenze - in der nähe vom Nebengebäude wird nämlich nicht gebaut.
.. hausbau9063 schrieb: iese hätten kein Problem wenn wir das Haus näher als 3m an die Grenze stellen. Ist das bei freiwilligen Verzicht möglich??
Abgesehen, dass die Mindestabstände in Kärnten ja nicht automatisch 3m sind sondern Abstandsflächen nach einer Formel berechnet werden in der im wesentlichen Urgeländehöhe und höchster Schattenwerfender Punkt am Haus eine Rolle spielen (bei uns waren das z.B. dann schon auch 4,2m). Aber wir haben überhaupt - aber "nur" die Garage - auf die Grundstücksgrenze gebaut mit Zustimmung unseres Nachbarns. Beim Haus halten wir die Abstandsflächen ein, außer zur Straße - da gibt es Sonderregelungen mit den Abstandsflächen (weiß ich jetzt im Detail nicht mehr). Was wir gemacht haben, geht aber laut einem Gespräch mit einem von der Gemeinde nun neuerdings nicht mehr.