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Katzenklappe in die Garage

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  •  schwa226
25.3. - 27.3.2012
6 Antworten 6
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Hallo!

Soweit ich weis ist es in OÖ notwendig wenn man einen Zugang vom Haus zur Garage hat eine Brandschutztüre einzusetzen.

Darf man dann überhaupt eine Katzenklappe vom Haus zur Garage machen? Eine weitere Katzenklappe würde dann von der Garage nach aussen führen.

Danke!

  •  humi
25.3.2012  (#1)
wenns eine T30 Klappe ist wirst es machen dürfen, aber du hast dir deine Frage eh schon selbst beantwortet.
Ich würd mir die Klappe generell gut überlegen, ist ja ne ordentliche Wärmebrücke die du da schaffst.

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  •  schwa226
26.3.2012  (#2)
WärmebrückeDeswegen ja die Idee eine Klappe von der Garderobe zur Garage und dann Garage nach draussen.

Die Garage ist sozusagen ein "Buffer" damit es nicht so zieht.
Im Winter ist die Garage ja großteils geschlossen und im Sommer ist es eh nicht so tragisch.

Die Katzenklappe würde auch nicht in der Tür sondern in die Wand eingebaut werden. Das man kein Loch in die Brandschutztür schneiden darf/soll ist mir sowieso klar.

Wer kontrolliert eigentlich ob das so nach "Normen" gebaut ist.
Bei einem Brand kann ich mir vorstellen, dass die Versicherung herummekert.

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  •  humi
26.3.2012  (#3)
in OÖ haben Einfamilienhäuser eine Feuerbeschau, da wird das kontrolliert und auch bemängelt.
Selbst mit der Garage ist es keine gute Idee, die Garage hat ja auch keine 23°.
Wir haben auch zwei Katzen, die melden sich eh bei der Terassentür wenn sie rein wollen.


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  •  hiddenmaxx
26.3.2012  (#4)
brandschutztüren - sind bei unseren feuerbeschauen mangel #1. da wäre ich vorsichtig (reicht, wenn der aufkleber fehlt).

wenn das mal im bescheid steht und nicht behoben wird, dann hast du im schlimmsten fall ein problem mit deiner versicherung.

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  •  schwa226
27.3.2012  (#5)
Danke für die Infos! - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000414

Landesrecht Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Bautechnikgesetz, Fassung vom 27.03.2012

zitat..
§ 12
(4) In Feuermauern sind Türen, Fenster und andere Öffnungen unzulässig. Bei Umbauten und sonstigen baulichen Änderungen oder Instandsetzungen sind konsens- oder rechtmäßig bestehende Öffnungen nur zu verschließen, wenn sich die Baumaßnahme auch auf die Feuermauer bezieht und durch das Bauvorhaben eine erhöhte Brandgefährdung von Nachbarliegenschaften zu erwarten ist. Verbindungsöffnungen in Feuermauern sind ausnahmsweise zulässig, wenn bestimmte Räume oder Raumgruppen innerhalb von Gebäuden, wie Gemeinschaftsanlagen, Geschäfts- und Betriebsräume, Garagen, Arkaden, Durchgänge oder Durchfahrten, für eine gemeinsame Benützung einen eigenen Brandabschnitt bilden. Allfällige Verbindungsöffnungen in Brandmauern zu anderen Brandabschnitten sind durch brandbeständige, selbstschließende Brandschutztüren oder Brandschutzklappen zu verschließen. (Anm: LGBl. Nr. 103/1998)


Also eine T30 Katzenklappe... ;)

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  •  2moose
  •   Gold-Award
27.3.2012  (#6)
Durch eine runde DN250-Brandschutzklappe, bei der - die Klappe mittig waagrecht steht, müsste eine Mieze eigentlich durchpassen. Für dickere Miezen nimmt man eine 300er Das lässt sich sogar automatisieren ... über Funkchip und Mototrantrieb. Nur die Katze sollte beim Schließen nicht grad in der Klappe sein ... die Antriebe haben ein verdammt hohes Drehmoment emoji

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