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Dazu würde ich einen auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt befragen, um hier rechtsgültige Klarheit zu schaffen. Als Tipp: viele Rechtsschutzverträge beinhalten den Baustein einer kostenlose RAW-Auskunftsklausel, daraufhin würde ich mal deinen Vertrag prüfen. |
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Glaub dem Makler nichts... Unsere Laien Internet Info dazu (weil es natürlich auch schnell gehen musste damals): "vorbehaltlich der Finanzierung" ist die schlechteste Variante. Wenn dann mit konkretem Verweis auf ein Finanzierungsangebot mit Frist. Sonst könnte dich der Käufer dich zu einer schlechten Finanzierung zwingen, wenn die Bank zb kurzfristig die Zinsen erhöht. Hört sich ja auch an als würdet ihr noch verhandeln wollen. Wenn es der Käufer drauf anlegt, hast du da ja schon schlechte Karten zu argumentieren mit "keine Finanzierung". |
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Hallo Dirm, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Wenn man ein Anbot legen will, dann ist das rechtlich verbindlich. Wenn man sich nicht binden will, legt mein kein Anbot. Die Zwischenstufen würde ich nicht ohne Anwalt machen, aber wenn Ihr noch verhandeln wollt, würde ich einfach kein Anbot machen. |
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Danke für eure Antworten, werden einen Anwalt fragen, haben sogar eine passende Rechtschutzversicherung. :) Wir wollen handeln, ja, bzw. Ist das Haus ewig schon inseriert, zu teuer... Wollen jetzt einen unserer Meinung nach, guten Preis anbieten, allerdings, wollen wir bevor wir etwas komplett verbindliches eingehen, die Eigentümer Kennenlernen und die Fotos zu den Sanierungen sehen, die es laut Makler gibt - tramdecke geöffnet, Dämmung des OG zb. Energieausweis ist auch noch ausständig und ohne diese Infos wollen wir nicht kaufen. Wenn das alles passen würde schon. Haus ist aus 1930 aber saniert. |
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Hallo Michaela1006, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kaufanbot Haus |
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Hallo Michaela1006, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Allein damit hast du schon eine Basis für ein bilaterales Gespräch. Denn eine Verkaufsanzeige ohne EA EA [Energieausweis] ist schlicht nicht erlaubt ("in Arbeit" o.ä. gilt nicht!) und wäre mit einer Verwaltungsstrafe i.d.H.v. ca. 1300€ zu ahnden. Wenn ich mich richtig erinnere. |
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Das gibt sicher eine tolle Gesprächsbasis, wenn man das Gegenüber wegen fehlendem EA EA [Energieausweis] anzeigt bzw mit einer Anzeige droht. ;) |
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Jajah eh, ich weiß schon. 😉 |
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