Hallo zusammen!
Haben folgende Situation mit der Bitte um Anworten/Erfahrungen dazu: im Zuge von ca. 30qm Zubau bei Wochenendhaus wurde Energieausweis (EAW) auf Basis von OIB Anforderungen gemacht. Aus praktischen Gründen würden wir den Zubau aber nun in Vollholz/Massiv (Blockhaus) machen, damit kommen wir aber NICHT mehr auf die im EAW gerechneten U-Werte der Aussenwand. Jetzt habe ich aber recherchiert & festgestellt, dass in der OIB Richtlinie Ausnahme zu EAW & Anforderungen definiert werden und bei uns konkret der nachstehenden Passus 1.2.2.c) jedenfalls zutrifft:
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... Wohngebäude, die nach ihrer Art nur für die Benutzung während eines begrenzten Zeitraums je Kalenderjahr bestimmt sind und deren voraussichtlicher Energiebedarf wegen dieser einge[1]schränkten Nutzungszeit unter einem Viertel des Energiebedarfs bei ganzjähriger Benutzung liegt. Dies gilt jedenfalls als erfüllt für Wohngebäude, die zwischen 1. November und 31. März an nicht mehr als 31 Tagen genutzt werden...
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Das ist ja an sich sehr gut für uns, aber hat jemand Erfahrungen damit wie diese nutzungsorientierte Ausnahme gelebt & angewendet wird? Danke für Eure Unterstützung!
VG, ST
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