Hallo,
ich habe mir im September2015 ein Grundstück gekauft im Salzburger Land.
Es ist ein Hanggrundstück und links und rechts gibt es auch überall Häuser in Hanglage mit Keller und EG+OG und Satteldach.
Ich möchte auch ein Haus mit Keller, EG+OG. Satteldach, jedoch ist der First nicht Mittig bei meinem Satteldach
(wegen der Traufenhöhe=Nachbarabstände)
es wäre in etwa so:
Nun haben wir uns mit der Gemeinde und dem Sachverständigen vom Land Salzburg vor Ort getroffen. (Vorprüfung Plan)
Nun sagt mir der Sachverständige vom Land Salzburg das sich dieses Dach nicht einfügt in die Umgebung usw blablabla und er es nicht so machen würde und er es so nicht bewilligt. (Richtige Begründung gab es nicht, eher so in die Richtung das sieht nicht schön aus, gefällt mir nicht)
Habe mich dann erkundigt ob es hier eine Bauvorschrift/etwas rechtliches gibt?
Beim Plan würde alles "rechtlich" passen, auch alle Abstände,....
Aber der Sachverständige kann noch darüber entscheiden (da dieser speziell geschult ist) ob es in die Umgebung passt/wie es sich einfügt und wenn ihm das nicht gefällt dann gibts keine Bewilligung.
Kann das sein, das ist doch willkür?
Wie soll ich nun verfahren? Die Gemeinde ist nicht so abgeneigt, war immer hilfsbereit, der Sachverständige aber ist ein ....
Grundstück hat viel gekostet, die Bauplatzerklärung und auch der Architekt hat bereits viel gekostet.
Soll ich das Ansuchen um Baubewilligung einreichen,
und dann die Begründung im Falle einer Ablehnung der Baubewilligung ansehen?
Kann ich dann Berufung einlegen, wer ist die Instanz?