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Das ist ja grundsätzlich es schon mit dem Lexitor-Urteil EU-weit geregelt. Wenngleich es immer wieder noch einzelne Länder gibt, die ein Provisionsverbot fordern. Aber halleluja, das wäre doch eine gute Nachricht - für den Vermittler und den Auftraggeber. Denn nur so wird es einen entsprechenden Wettbewerb geben, der auch den Kunden zugute kommt. Auch wenn es diese aktuell vielleicht anders sehen. |
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Hier genauer, eugh sticht nationales recht https://verbraucherrecht.at/vorzeitige-rueckzahlung-von-hypothekarkrediten/66263 |
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Das Urteil war meiner Wahrnehmung nach erwartet worden. Für "Genießer" anbei das Urteil betreffend die Entscheidung im Verfahren UniCredit Bank Austria AG gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) in der Originalfassung: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=C8A35BB9AC5AE1775C20E1B693DAA1F9?text=&docid=270325&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=6510 |
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Bei mir steht im Vertrag Bei vorzeitiger Rückzahlung ihres Darlehens werden die Bearbeitungsspesen anteilsmäßig von der Bank Austria rückerstattet. bedeutet dass ich, wenn ich sondertilge, am Schluss etwas zurückerstattet bekomme oder? LG |
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Hier eine gute Erklärung https://help.orf.at/stories/3217621/ Wenn es im kreditvertrag steht, würde ich sagen, du bekommst etwas zurück, sonst nicht mehr. Lexitor sollte geschichte sein, eu recht steht über nationalen recht. Bin aber kein jurist, warten wir mal ab... |
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Es werden nur noch laufzeitabhängige Kosten zurückerstattet. D.h. bei manchen Banken wird zum Beispiel die Kontoführungsgebühr der gesamten Laufzeit im vorhinein verrechnet. Das wären Kosten, die aliquot zurückerstattet werden. Kosten, wie die Vermittlungsprovision oder Bearbeitungsgebühr, die ja laufzeitunabhängig sind, werden dahingehend nicht mehr rückerstattet. Da es trotzdem bei dir im Kreditvertrag verankert ist, würde ich mich mit der BA in Verbindung setzen wie es mit einer Rückerstattung der Bearbeitungsspesen aussieht... |
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Danke, ja ich habe bereits einmal bei der BA nachgefragt diesbezüglich. Da wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht bei jeder SoTi etwas erstattet bekomme sondern erst am Schluss. LG |
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Genau so ist es, habe ich vergessen zu erwähnen. |
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Genau darum geht es bei der EuGH-Entscheidung. Somit wird erfreulicherweise final Rechtssicherheit geschaffen, was das Entgelt für Leistungen betrifft, die vor Abschluss des Kreditvertrages erbracht wurden. Hier gibt es nun keinen Interpretationsspielraum mehr. Nachdem das Lexitor-Urteil auch in §20 (1) das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz mit "die Kosten verringern sich verhältnismäßig" seinen Niederschlag gefunden hat, wird das bei allen heimischen Banken entsprechend verankert sein. Der VKI hat sich halt zuerst die Bank Austria vorgenommen. Im EuGH-Urteil ist ja auch der Auftrag an kreditgebende Institute enthalten, die Art der Kosten (laufzeitabhängig und -unabhängig künftig genauer zu beschreiben). Zumindest wird dessen Anwendungsbereich stark eingeschränkt. |
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