Keller Vollgeschoss
Frage: Ich möchte in der Steiermark ein Haus bauen.(Hanglage) Es steht in einem Gebiet, in dem max. zwei Vollgeschosse zulässig sind. . Das unterste Geschoss (Keller) ist dreiseitig eingegraben. Auf der talseitigen Strassenseite ( kaum befahren, bin Miteigentümer) ca.7m entfernt jedoch frei sichtbar (horizontaler Stellplatz/Garage im Keller). Auf diesen Keller möchte ich das Haus bestehend aus Erdgeschoß und Dachgeschoß (Kniesock 1,25m)besteht.setzen.
Wäre das nach dieser Bauordnung ( Zwei Vogeschosse) mögich.
Liebe Grüße
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