« Hausbau-, Sanierung  |

keller heizen??

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Baxter
12.11. - 17.11.2008
9 Antworten 9
9
hallo,

irgendwie haben wir gerade eine blöde entscheidung zu treffen. keller beheizen oder nicht?

zum hintergrund: Nach berechnung laut OIB würden wir mit beheiztem keller auf einen HWB von 15kWh kommen. ohne keller sind es 23. In Euro sind es 11000 weniger Förderung.
Jetzt könnte man sagen, na und beheizen wir den keller nicht und sparen uns die FBH FBH [Fußbodenheizung] dort, was mich zu Frage 1 bringt: Wieviel würde es ca kosten den Keller (80m2) zu beheizen? Würde dies die Förderung auffressen??

Wenn ich den Keller nicht beheize, müsste ich die Kellerdecke besser dämmen um auf ne EKZ von unter 20 zu kommen. Fraglich ob sich diese Mehrkosten rechnen, da der nächste Förderungssprung erst bei 15 liegt und um dahin zu kommen müsste ich die Kellerdecke mit 40-45cm EPS dämmen. -> no way!

Frage 2: Würde eine teilbeheizung etwas bringen? Oder ist das nur ein fauler kompromiss??

Die Heizlast Ptot liegt mit keller bei 5,3kW und ohne Keller bei 4,6kW. Ich vermute der Unterschied ist bei der Auswahl des Heizungssystems nicht relevant, da diese nicht auf 10tel kW berechnet werden??

Vielleicht könnte ihr eure Überlegungen posten und uns ein paar Tips geben.

Thx
lg
Bax

  •  pascal
13.11.2008  (#1)
sieh die Heizung vor - wenn es Kellerräume sind die als Wohnräume (Hobby, Fitness, Sauna, ...) genutzt werden könnten wäre es sicherlich sinnvoll eine Beheizung vorzusehen. die 0.7kw Mehrleistung verursachen, wenn diese voll ausgenutz werden, 1400kWh/anno. Unter Bedingung, dass die Kellerräume permanent auf ihre Normtemperatur geheizt werden. Ich würd die Heizung vorsehen und bei nicht Bedarf zudrehen. Die Räume werden eh über die darüberliegenden Räume indirekt beheizt. Um diesen effekt zu vermindern würde ich eine Mindestdämmung zwischen EG und KG einbauen. Sieh auch die Lüftung in den neuen Kellerwohnräumen vor! Unsere beiden Kellerräume haben derzeit eine Temp von +/- 16 bei ausgeschalteter Keller-Heizung und Dämmung zum EG U < 0,25

1
  •  AndiBru
13.11.2008  (#2)
Hallo - Wir haben zwar kein Passihaus, aber wir haben auch im Keller die Heizung vorgesehen, sprich es sind die Heinzungsanschlüße an der Wand, aber ohne Heizkörper.

Hat kaum mehr gekostet - und wennd er keller einmal genutzt wird, ist es ein Leichtes die Heizung zu aktivieren.

Die Kellerdecke werde ich noch dämmen, aber nicht übermäßig, denke so an 8cm.

in deinem Fall würde ich schon die FBH FBH [Fußbodenheizung] legen, sicher kostet es jetzt mehr, aber dann ist sie drinnen, und ob du sie aufdrehen tust, kannst du dir immer noch überlegen!

LG!

1
  •  chris
13.11.2008  (#3)
Förderrichtlinien...? - Also bei uns (NÖ, Einreichung 2005) war es lt. Auskunft des Sachverständigen nicht möglich den Keller in die Berechnung der EKZ mit reinzunehmen.

1


  •  Patrick
13.11.2008  (#4)
in NÖ - hat man überhaupt das Problem mit den 150 m². Der Keller gilt da schnell mal als Wohnraum. Ich habe den Keller auch als kalt berechnet obwohl beheizbar und nur ein Minimum zum Keller hin gedämmt. Dadurch ist sich bei mir auch nur eine EKZ von 29 ausgegangen. Aber nur weil ich mehr Förderung bekommen hätte dämme ich nicht den Fussboden des EG mehr, obwohl ich es nicht brauche.

1
  •  Electronics
13.11.2008  (#5)
Heizung im Keller unbedingt vorsehen, - denn niemand kann absolut sicher sein, dass es nicht eines Tages trotz aller fachgerecht ausgeführter Abdichtungsmaßnahmen - selbst bei WU-Beton - zu einem Problem mit erhöhter Luftfeuchtigkeit und daraus folgend, zu Schimmelbildung kommen kann. In diesem Fall ist eine Heizmöglichkeit im Keller ein unbezahlbarer Vorteil, um das Problem einigermaßen in den Griff zu bekommen.

Gruß Gerhard

1
  •  Baxter
13.11.2008  (#6)
welches Problem gibt es in NÖ mit 150m2?? In den Förderunterlagen ist keine Limitierung der Förderung auf Häuser bis 150m2 zu finden.

1
  •  chris
14.11.2008  (#7)
Nutzfläche: WBF vs. Bezirksgericht - In NÖ gibt es einen Unterschied zwischen dem, was das Land als Wohnfläche sieht und dem was das Bezirksgericht als Wohnfläche bezeichnet.
Beim Bezirksgericht zählt sehr viel zur Wohnfläche, da kann auch ein unbeheizter Keller Wohnfläche sein (dazu gibt's "lustige" OGH-Urteile). Da waren die 150m² die Grenze für die Schenkungssteuerbefreieung zwischen Ehepartnern, das ist inzwischen aber auch nicht mehr wichtig.
Die NÖ Wohnbauförderung wiederum sieht die Nutzfläche (lt. Auskunft eines Sachverständigen) aus der Sicht der Förderungwürdigkeit. D.h. z.B. Keller und auch Dachschrägen unter 1,5m werden aus dem Energieausweis rausgerechnet (falls sie mit drinnen sind), was die EKZ natürlich verschlechtert. Die 150m² stehen nur als Richtwert in den Förderrichtlinien, und es macht nichts solange man nicht extrem drüber ist (lt. Auskunft NÖ LRG-Hotline vor 3 Jahren), der beheizte Keller hat bei uns z.B. den Sachvertändigen vom Land überhaupt nicht interessiert.

1
  •  Gast Karl
14.11.2008  (#8)
@Electronics - Eine Kellerheizung nur wegen möglicher Luftfeuchteprobleme einzubauen ist wohl eine eher teure Lösung. Ein elektrischer Luftentfeuchter würde auch im Betrieb weit weniger kosten, und falls das Problem im Sommer auftritt auch nicht das Haus unnötig erwärmen.

1
  •  Flachdachler
17.11.2008  (#9)
Entfeuchter - Wenn's um Luftfeuchtigkeit und Schimmel geht, dann bist du mit einem professionellen Entfeuchter (www.entfeuchter.at) sicher günstiger dran als mit einer Heizung im Keller!

Und wenn du die Heizung nur aus "rechnerischen Gründen" benötigst, dann würde ich keine Fussbodenheizung machen, sondern die 08/15 Oberputz-Heizkörper vorsehen (wer soll da nachschauen, ob du einen Heizkörper angeschlossen hast?).

lG Flachdachler

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Podest im Obergeschoss