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·gelöst· Keller im EFH untervermieten [W]

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  •  marywaly
  •  [W]
  •  [Wien]
28.3.2019
7 Antworten | 7 Autoren 7
7


2019/20190328222544.png
Hallo,
Wir bauen ein Massivhaus mit KG,EG und 1.OG.
ich habe vor, einen Teil des Kellers zu vermieten. Am Plan wurde bereits ein eigener Eingang hinunter in den Keller berücksichtigt. Der Raum ist ca. 45qm2 groß und hat ein eigenes Badezimmer integriert. Es gibt zwar eine Tür von dem Raum zum flur, aber die kann ich ja mit Rigipsplatten zumachen oder?
Darf ich den Keller vermieten? Gibt es bestimmte Kriterien, die zu erfüllen sind? Muss ich das genehmigen lassen? 
Unser Haus wird in Wien gebaut. 
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :) 
lg

  •  Stoffal02
28.3.2019  (#1)
Sehe ich das richtig, dass es keine "richtigen" Fenster mit Blick nach draußen gibt?

lg

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
28.3.2019  (#2)
hängt wie bei jedem Bau vom Bundesland ab, aber das man einen Vollkeller zum Wohnraum macht dem stehen normalerweise 3 grundlegende Probleme gegenüber:
1. Tageslicht
2. Raumhöhe
3. Wärmedämmung

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  •  marywaly
28.3.2019  (#3)
Hallo,

genau... es givt keine „richtigen“ Fenster, sondern nur die zwei die im plan zu sehrn sind. Das kleinere Fenster vorbe links, da rechts davon unsere Terrasse im EG geplant ist. Und das zweite Fenster bei den Stiegen. kann man überhaupt einen Keller mit „richtigen“ Fenstern planen? Das meiste ist ja unter der Erde...

wo kann man die genaue Kriterien rauslesen? Wieviel Tageslicht müsste es denn geben? Und was genau ist mit der Wärmedämmung gemeint? Es ist ein Dichtbetonkeller- hilft das weiter?😆
die Raumhöhe beträgt 2,50m

lieben Dank für die Antworten!! :))

lg

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
28.3.2019  (#4)

zitat..
marywaly schrieb: kann man überhaupt einen Keller mit „richtigen“ Fenstern planen? Das meiste ist ja unter der Erde...


Klar, das ginge mit einem Lichthof, oder in Hanglage.

Die Belichtung von Wohnräumen ist in der OIB Richtlinie geregelt. Ich glaube, es sind 10% der Grundfläche des Raums


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  •  hoth
  •   Silber-Award
28.3.2019  (#5)

zitat..
marywaly schrieb: Und was genau ist mit der Wärmedämmung gemeint?


Naja wer will in einem dunklem, kalten Keller wohnen?
Betonwände speichern zwar sehr gut wenn sie mal warm sind, jedoch haben sie so gut wie keine Dämmeigenschaften.
Somit muss besonders bei einem geplanten Wohnkeller die XPS-Dämmung außen berücksichtigt werden. also Wand UND Boden!
Wie wird gebaut? 25er und EPS Fassade?

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  •  wolfgang1
28.3.2019  (#6)
angenehm zum Wohnen wird das wohl nicht sein. Rein rechtlich müsste man sich die Wiener Bautechnik-VO ansehen. 

Ich bin mir zwar auch nicht sicher, aber ich glaube in NÖ wäre es möglicherweise ok was Licht betrifft:https://www.energiesparhaus.at/forum-auslegung-bauordnung-bautechnikv/53037

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  •  OneRocket
  •   Bronze-Award
28.3.2019  (#7)
1. Du kannst den Keller vermieten - zumindest als Lagerraum.
2. Um den Keller als Wohnraum vermieten zu können muss dieser als Wohnraum ausgeführt werden und die entsprechenden Kriterien erfüllen (Belichtung, Raumhöhe, Wärmedämmung, etc.) Ob ein gänzlich unter der Erde befindlicher Keller überhaupt als Wohnraum ausgeführt werden kann, bezweifle ich aber.

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