Wir bauen ein Passivhaus in NÖ. Der Keller wird in der thermischen Hülle sein. Zwei Räume im Keller sind großzügig natürlich belichtet (Südhanglage)und daher vollwertige Wohnräume. Laut NÖ Bautechnikverordnung können diese bei der Einreichplanung allerdings nicht als Wohnräume deklariert werden. Dies führt wiederum dazu, dass der Keller in der PHPP-Berechnung nicht mitgerechnet werden darf, was mir die EKZ "zusammenhaut". Hat wer Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation?
lt. meiner Energieberatung - kann man in diesem Fall (ist bei mir auch so), den Keller nur als unbeheizt deklarieren und zum Keller gut isolieren, oder zum Keller weniger gut isolieren, was ja auch nicht notwendig ist und weniger Förderung bekommen. Die Jagd nach einer niedrigen (eigentlich nur theoretischen) EKZ halte ich nicht für sinnvoll, aber man muss es sich halt ausrechnen ob die Mehrkosten durch die Förderung gedeckt sind.
keller - Was hat PHPP mit der Förderung zu tun? Für die Förderung gibt es ein eigenes Berechnungsmodell. Mit dem PHPP berechnest Du die tatsächliche Situation für ein Passivhaus.
...Fortsetzung - Den Keller nehmen wir in die thermische Hülle, da wir dadurch mit überschaubaren Mehrkosten zwei vollwertige Räume erhalten. Als Wohnräume kann ich sie nicht deklarieren. Ich will aber die "volle" WBF erhalten, und nicht wegen des "Rausnehmens" bei der EKZ-Berechnung um einen Teil der WBF umfallen. Zur Kellerdecke zusätzlich nochmal zusätzlich dämmen, macht keinen Sinn, wenn der gesamte Keller eh schon "eingepackt" ist.