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HiAlso die geschichte schreit meiner Meinung danach durch alle Österreichischen Gerichtsinstanzen zu gehen, nur wer hat schon die nerven zeit und geld.
ich selbst weiß jetzt nicht auswendig die toleranz, spontan würde ich mit einem 100T Kran über den kanaldeckelfahren, dann sollte der 3cm tiefer sein :-D gut zurück zum thema, wenn die polizei im "recht" wäre, dann kannst du dir mit dem fussbodenaufbau ja zur not noch helfen, also besser dämmung nehmen ... im grund "musst" ja bei der dämmung nur 1,5cm einsparren, weil du wirst in belag ja mit 1,5cm eingereicht haben. Den Belag kannst ja bei der "Begehung" weglassen und sagen du läßt in estrich gestrichen sichtbar und legst in belag dann erst 1 jahr später ... dass nur als "idee" zu der sache sollte es wirklich soweit kommen dass du die höhe einhalten musst ... ich finde das sehr spannend, hatte von so einem problem noch nie gehört - viel erfolg! lg :) |
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redenIch würd unbedingt schnellst möglich zur Baubehörde gehen und mit denen reden.
Wenn die schon derartig nach Problemen auf Deiner Baustelle suchen, dann scheint da was im Argen zu sein. Oder kandidierst Du vielleicht als Gemeinderat? Es gibt auch noch die Möglichkeit einen Planwechsel vorzunehmen. Das heißt einen neuen Einreichplan, der den alten ersetzt. Wenn sich die Gebäudehöhe und blabla nicht ändert, dann müssen sie das eigentlich genehmigen. Dann hast halt im EG 3 cm weniger Raumhöhe. Ein spannender Fall, halt uns bitte auf dem Laufenden. |
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interessehalberwelches bundesland baust du?
warum kommt da bei einem efh die baupolizei? die haben mit pfusch ja nix zu tun oder? das macht ja die finanzpolizei. echt komisch.. lg fruzzy |
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@fruzzy - die dürfen das... zumindest in NÖ - Auszug NÖ Bauordnung:
§ 27 Behördliche Überprüfungen (1) Die Baubehörde ist berechtigt, die Übereinstimmung der Ausführung des Vorhabens mit der Bewilligung durch besondere Überprüfungen zu überwachen. Dazu gehören vor allem: o die Feststellung oder Nachprüfung der Höhenlage des Geländes, o die Beschau des Untergrundes für alle Tragkonstruktionen, o die Rohbaubeschau nach Herstellung der Dacheindeckung und vor Aufbringung der Verputze und Verkleidungen, o die Prüfung der Tauglichkeit von Bauprodukten, o Belastungsproben und o die Beschau und Erprobung von Feuerstätten und Abgasanlagen. (2) Für diese Prüftätigkeit ist den Organen der Baubehörde jederzeit der Zutritt zur Baustelle oder zu dem betroffenen Grundstück zu gestatten. Der Bauherr, die Verfasser von Plänen und Berechnungen, der Bauführer, die anderen beauftragten Fachleute sowie deren Erfüllungsgehilfen haben den Organen der Baubehörde die Einsicht in Pläne, Berechnungen und sonstige bezughabende Unterlagen zu gewähren. Aber für andere Bundesländer weiß ich es jetzt auch nicht auswendig... ng bautech |
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Die Lösung: "Auswechslungsplan" - ich baue im schönen Kärnten, da wird momentan alles gaaanz streng kontrolliert, nicht nur Politiker
Ich hatte heute ein freundliches und konstruktives Gespräch mit der Baupolizei, das sind die Erkentnisse: Die Nachmessung wurde durchgeführt, da eine Nachbarin schriftlich eingebracht hat, dass der Bau zu hoch wäre. Auf meine Frage nach zulässigen Toleranzen hiess es: Null Toleranz. Auf mein Nachfragen (ich bin Techniker und verstehe das nicht...) hiess es dann, höher ist keinesfalls erlaubt, etwas niedriger ist kein Problem. Daher der Lösungsvorschlag seitens BPol: Einen "Auswechslungsplan" schicken, der die neuen Höhen beinhaltet. Solange die neuen Abstandsflächen die Grundgrenzen nicht verletzen (was sie nicht tun, wir haben hier Luft), sollte das eine Formsache sein. Fazit: Arbeit generiert, Nerven gekostet, hoffentlich guter Ausgang... lg, Chris |
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Artikel ÖNORM 18202, Nulltoleranz - Einen interessanten Artikel fand ich noch zum Thema:
Toleranzen im Hochbau, Önorm 18202 und "Nulltoleranz", Stand 2011: http://publik.tuwien.ac.at/files/PubDat_196255.pdf Bzw. hier zur Kärntner Lage der Abstandsbestimmungen/Toleranzen: http://www.meingrundstueck.at/Mein_Grundstuck/___Mein_Bundesland/BO-K/bo-k.html lg, Chris |
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Zitat Nulltoleranz - weil' so schön beschrieben ist, hier der Text: lg, Chris |
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Die hat aber gute Augen |