Darf man mit den Kelleraushub erst mit genemigten Baubscheid anfangen oder nicht? Einerseits würde ich es verstehen aber andererseits sagte man mir auf der Gemeinde selber das ich zB Wasserschacht schon machen könnte. Auch ein Pool bis 50m³ ist ja nicht genehmigungspflichtig und da müsste ich ja auch Ausheben...
Hat vielleicht wer einen Link wo man das nachlesen kann?
Die erste Baggerschaufel für das Fundament oder den Baugrubenaushub ist der Baubeginn. Den musst du - nur so nebenbei - der Baubehörde melden. Voraussetzung für den Baubeginn ist eine RECHTSKRÄFTIGE Baubewilligung.
Der Vergelich mit dem Wasserbecken hinkt: Dort wo das Wohngebäude hinkommt wird ja künftig kein Schwimmbecken sein. Die Löcher, die du zu graben beginnst, sind letztlich zuordenbar.
Baugrube Wohngebäude = Baubeginn = Rechtskräftige Bewilligung erforderlich.
Baugrube Schwimmbecken = bewilligungsfrei = jederzeit möglich
Danke für die Antwort. Das ich den Baubeginn melden muss is mir klar. Ich wollte auch ned mit Ausheben beginnen und falls wer fragt sagen das es fürs Pool ist sondern war eben eine Allgemeine Verständnissfrage meinerseits :)