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Kelleraußentreppe an vorderer Baulinie erlaubt (Bgld)?

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  •  Sandra80
4.1. - 13.5.2018
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo, weiß jemand, ob in dem Bereich zwischen der vorderen Baulinie (also zur Straße hin) und dem Haus eine Kelleraußentreppe errichtet werden darf? Bundesland Burgenland. Danke!

  •  Andi85
6.2.2018  (#1)
Hallo, in den meisten burgenländischen Gemeinden, denke aber auch in anderen Bundesländern, sofern von der jeweiligen Bauordnung der Gemeinde nicht anders geregelt, darf man im Bauwich (3 m bis zum Haus) und 5 m bis zur Garage so gut wie "gar nichts" bauen, (abgesehen von der Einfriedung und die ist meist auch separat in den Bauordnung der Gemeinde separat geregelt), und m.E. auch sicherlich keine Kelleraußentreppe. Genaueres wird dir sicher die Gemeinde sagen können. 

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  •  fireone
13.5.2018  (#2)
Hallo Sandra!
Ich weiß, dass mein Beitrag da jetzt überhaupt nicht reinpasst.....SORRY.....aber leider konnte ich dir keine persönliche Nahcricht senden.
Ich habe in einem Beitrag aus dem Jahr 2015 von dir ein Foto deines Hauses gesehen. Mich würde nur interessieren, wo die die Steine-Fassade her hast bzw. ob die einen besondere Bezeichnung hat.
lg
Christian

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