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Kellersohle flämmen

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  •  Erwin

7 Antworten 7
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Müssen wir bei einem Dichtbetonkeller die Kellersohle trotzdem flämmen bzw. gibt es dazu Alternativen?

  •  Michael
12.5.2004  (#1)
Nicht nötig - Warum flämmen?? Es gibt doch den Bitumenanstrich. Da sparst Du dir ein Menge Arbeit. Entweder spachten oder mit einer Rolle (am bésten mit einem langen Stiel) auftragen
Grüße Michael

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  •  BM
13.5.2004  (#2)
schichtstärke - abdichtung der bodenplatte selbst bei weisser wanne erforderlich (aufsteigende feuchtigkeit, dampfdiffusion).
die erzielbare schichtstärke eines bitumenanstriches ist viel zu gering.
die mechanische festigkeit einer spachtelung ist unter einer fussbodenkonstruktion eher problematisch.
flämmen ist die beste möglichkeit einer abdichtung.
wir machen es nur so (als firma hat man 30 jahre schadenersatzpflicht!!)
mf@ alex

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  •  börnie
13.5.2004  (#3)
@BM - lieber bm, ich gebe dir mit allem recht (hört's auf ihn). bei einer weissen wanne (selbst bei der höchsten anforderungsklasse) dürfen innen immer noch wasserflecken sichbar sein. bei der geringsten anforderungsklasse darf sogar innen bisserl das wasser runterrinnen (ob das viele leute, die einen teuren "dichtbetonkeller" kaufen, auch wissen?). nur in einem punkt hast du absolut nicht recht... (fortsetzung)

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Hallo Erwin,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kellersohle flämmen



  •  börnie
13.5.2004  (#4)
@BM (...fortsetzung) - "als firma hat man 30 jahre schadenersatzpflicht" ist absoluter humbug. das geistert in vielen gehirnen herum. gemeint ist (wenn überhaupt) dann: 30 jahre gewährleistung, von schadenerstatz kann sowieso keine rede sein. aber auch das stimmt nicht und ist ein märchen, welches von sog. "beweglichen" sachen kommt. die gewährleistung endet immer nach 3 jahren (ausser vertraglich anders vereinbart und ausser bei vorsatz). das deckt sich auch mit dem eu-recht. also kanns't ab jetzt ruhiger schlafen.

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  •  börnie
14.5.2004  (#5)
nachsatz - um keine missverständnisse aufkommen zu lassen: bei verschulden haftet man natürlich schon länger. bis zu 10 jahren hat der unternehmer die beweislast, dann der kunde.

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  •  BM
17.5.2004  (#6)
@ börnie - die meisten "dichtbetonkeller" haben als einzige bewehrung die "steckeisen" zwischen wand und fundament.
man müsste eine unabhängige bauherrenberatung einrichten, die zukünftige bauherren über solche dinge aufklärt...aber bei den preiskäufern hilft das halt auch nichts.
mf@ alex

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  •  börnie
18.5.2004  (#7)
@BM - wie recht du hast, wie recht du hast. beim ersten erklären "verstehen's" zwar die meisten, wenns dann um den preis geht fallen alle immer auf den billigsten rein. naja, nicht alle, aber fast alle!


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