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Das ist in §52 geregelt. Je nachdem, ob vorderer oder seitlicher/hinterer Bauwich gibt es leicht abweichende Einschränkungen. Vereinfacht gesagt dürfen alle diese Vorbauten zusammen maximal 1/3 der Gebäudelänge lang sein.
Die Überdachung könntest du aber auch als eigene Anlage errichten (also nicht mit dem Haus verbunden, sondern auf eigenen Stehern). Dann wärst du zumindest da etwas unabhängiger (falls das der Bebauungsplan erlaubt). So machen wir das übrigens, um das gleiche Problem zu umgehen. |