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Kennt sich wer mit Rechtsstreit aus?

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
7.6. - 8.6.2016
18 Antworten 18
18
Hallo ihr lieben.

Also folgendes ist passiert.
Meine Frau hatte ein Autounfall und die Schuld war klar und nicht bei Ihr.

Beweise haben wir im Nahhinein gesehen aber keine.
Ausser Fotos der Fahrzeuge und die Daten der Dame die meine Frau gerammt hat.

Nun wir haben das Auto in die Werkstatt gestellt.
Diese sagte, dass sie den Schaden mit Rücksprache und Freigabe der Versicherung von der "Gegnerin" reparieren.

Alles schön und gut.

Nun rufen die an und meinen, die andere Versicherung will nicht bezahlen, da die Frau sagt, sie ist nicht schuld.

Ehmm...ok... aber warum repariert nun die Versicherung mein Auto, wenn sie keine Freigabe haben?
Seltsame Arbeitsweise.

Ist euch schon mal sowas passiert?
Wie habt ihr gehadelt, oder würdet ihr handeln?

  •  deejay
7.6.2016  (#1)
Ich nehme an die Werkstatt hat dein Auto repariert und nicht die Versicherung.

zitat..
BoZm schrieb: Ehmm...ok... aber warum repariert nun die Versicherung mein Auto, wenn sie keine Freigabe haben?
Seltsame Arbeitsweise.


Gibt es den keinen Unfallbericht?
Da wurde ja wohl etwas skizziert und unterschrieben.
Ich nehme mal an, als Sorgfältiger Bürger hast eine Rechtschutzversicherung.
Ab zum Anwalt und dem die Sache übergeben.


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  •  maider187
7.6.2016  (#2)
Habt ihr einen Rechtschutz, Öamtc , etc??? wenn ja sofort aktivieren. Dann kommt das ganze ins laufen

zitat..
BoZm schrieb: Ehmm...ok... aber warum repariert nun die Versicherung mein Auto, wenn sie keine Freigabe haben?
Seltsame Arbeitsweise.


würde nochmals bei der Werkstatt nachfragen wer den Schaden jetzt wirklich bezahlt, wenn unklar rep. sofort stoppen lassen. Beschädigte teile nicht entsorgen --> wegen Lokalaugenschein.

Was sagt eure Versicherung. Schaden schon gemeldet?

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
7.6.2016  (#3)
Alles der Reihe nach....

Was wurde alles veranlasst?

- Blechschaden oder auch Personenschaden?
- Polizei gerufen oder nicht?
- Unfallprotokoll ausgefüllt oder nicht? Wenn ja, wurde der Unfallhergang dort festgehalten? Wurde etwas unterschrieben?
- Wurden sonstige Aussagen die beweisbar sind zum Unfallhergang und Verschuldensfrage getätigt?
- Wurden Fotos gemacht bevor die Fahrzeuge nach dem Unfall bewegt wurden? Ist dort die Gesamtsituation der Unfallwagen zu sehen oder wurden nur Detailsfotos des Schadens gemacht?
- Wurde eine Meldung auch an deine eigene Versicherung gemacht!?

- Wurde das Fahrzeug bereits repariert? Irgendwie klingt das von dir grad so? Falls ja --> Hast du einen Reparaturauftrag unterschrieben? Oder hat die Werkstätte einfach mal auf gut glauben das Fahrzeug repariert ohne Auftrag und vor allem ohne dass vorher eine Kostenübernahme-Bestätigung der gegnerischen Versicherung eingelangt ist?
- Wichtig! Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, unbedingt sofort Kontakt aufnehmen, Fall schildern und dann mit dem zugewiesenen Rechtsanwalt das Ganze besprechen. Es hört sich so an, als ob die gegnerische Partei jetzt plötzlich nicht mehr Schuld sein will und alles abstreitet. Da kann man schlussendlich echt blöd im Regen stehen. Ich könnte dir da Geschichten erzählen...für den Normalbürger eigentlich glasklare Angelegenheiten können von findigen RA´s zu Gunsten des eigenen Klienten ausgelegt werden bzw. du kannst was nicht beweisen und du schaust im Endeffekt blöd aus der Wäsche.

lg, Stretch

1


  •  atma
  •   Gold-Award
7.6.2016  (#4)
mein schatz hatte das auch. letztendlich kams zu einer nachstellung des unfalls auf basis der fotos von den schäden mit einem sachverständigen. beide parteien durften ihre version schildern. der gegner bekam schuld und wg fahrerflucht auch noch den führerschein abgenommen.

1
  •  BoZm
  •   Gold-Award
8.6.2016  (#5)

zitat..
deejay schrieb: Gibt es den keinen Unfallbericht?


Ne.

zitat..
deejay schrieb: Da wurde ja wohl etwas skizziert und unterschrieben.


Skizze [Ja], Unterschrift [Nein]

zitat..
deejay schrieb: Ich nehme mal an, als Sorgfältiger Bürger hast eine Rechtschutzversicherung.


Ehmmm... ne... wir ziehen es eher vor, Unfallfrei und defensiv unterwegs zu sein.
Außerdem wussten wir bis zu dem Zeitpunkt nicht, das der Schutzbrief=/=Rechtsschutz ist.

zitat..
deejay schrieb: Ab zum Anwalt und dem die Sache übergeben.


Schon geschehen.

zitat..
stretch4u schrieb: - Blechschaden oder auch Personenschaden?


Blechschaden

zitat..
stretch4u schrieb: Polizei gerufen oder nicht?


Nein, war ja kein Personenschaden.

zitat..
stretch4u schrieb: Unfallprotokoll ausgefüllt oder nicht?


Nein

zitat..
stretch4u schrieb: Wurde etwas unterschrieben?


Nein

zitat..
stretch4u schrieb: Wurden sonstige Aussagen die beweisbar sind zum Unfallhergang und Verschuldensfrage getätigt?


Die Post-Fahrerin war einsichtig, jedoch nicht beweisbar.
Nun hat sie wohl gemerkt dass die FahrerInnen bei der Post ein hohes Selbstbehalt haben und knickte um.

zitat..
stretch4u schrieb: Wurden Fotos gemacht bevor die Fahrzeuge nach dem Unfall bewegt wurden?


Eigentlich nicht, meine Frau und die Dame, haben die Straße schnell geräumt, da sie komplett blockiert war.

Wir haben die Fotos vom Blechschaden und die Kontaktdaten.

zitat..
stretch4u schrieb: Wurde das Fahrzeug bereits repariert?


Ja.

zitat..
stretch4u schrieb: Hast du einen Reparaturauftrag unterschrieben?


Dieser besagt, dass unser Schaden bei Freigabe der Versicherung, repariert wird.

zitat..
stretch4u schrieb: Oder hat die Werkstätte einfach mal auf gut glauben das Fahrzeug repariert ohne Auftrag und vor allem ohne dass vorher eine Kostenübernahme-Bestätigung der gegnerischen Versicherung eingelangt ist?


Genau das ist der Fall

zitat..
maider187 schrieb: Beschädigte teile nicht entsorgen --> wegen Lokalaugenschein.


Leider gibt es die sicher nicht mehr. Da es schon vor Wochen fertig repariert war.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.6.2016  (#6)

zitat..
BoZm schrieb: Kennt sich wer mit Rechtsstreit aus?


ja.. deine hoffentlich von dir abgeschlossene Rechtsschutzversicherung

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.6.2016  (#7)

zitat..
BoZm schrieb: deejay schrieb: Gibt es den keinen Unfallbericht?

Ne.


wtf.. 1. Fehler

zitat..
BoZm schrieb: deejay schrieb: Da wurde ja wohl etwas skizziert und unterschrieben.

Skizze [Ja], Unterschrift [Nein]


wenn eh skizziert, wieso dann keinen unfallbericht?

zitat..
BoZm schrieb: deejay schrieb: Ich nehme mal an, als Sorgfältiger Bürger hast eine Rechtschutzversicherung.

Ehmmm... ne... wir ziehen es eher vor, Unfallfrei und defensiv unterwegs zu sein.
Außerdem wussten wir bis zu dem Zeitpunkt nicht, das der Schutzbrief=/=Rechtsschutz ist.


eine RS verteidigt dich nict nur in strafsachen, die DU begangen hast, sonder auch gegen Schadensersatzansprüche Dritter

zitat..
BoZm schrieb: stretch4u schrieb: Polizei gerufen oder nicht?

Nein, war ja kein Personenschaden.


die würden sowieso ned kommen wenn kein personenschaden ist.

verzwickt!!!!!

fotos und unfallbericht sind das um und auf!
wenn an was nichtbeweisen kann, zählts auch nicht. der gegnerische Rechtsanwalt zerlegt dich wenn du nix beweisen kannst.

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  •  Richard3007
8.6.2016  (#8)
In Zeiten des Smartphones ein Wahnsinn hier nicht die 2 Min. dafür auf zu wenden.

Ohne Unfallbericht, keine Zeugen. Dein Wort gegen das andere. Das hätte man sich alles erspart wenn Unfallbericht und Fotos.
Das langwierig werden und über Monate gehen. Noch dazu die Werkstatt die munter drauf los arbeitet und bestimmt keine Monate auf das Geld warten wird.

Es gibt bessere Freizeitfüller neben dem Hausbau. Ich hoffe für euch das es rekonstruierbar ist. Sonst bleibt Ihr auf den Kosten sitzen.

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  •  deejay
8.6.2016  (#9)
puhh, da wurde wohl alles falsch gemacht was man nur so machen kann.

1. kein unfallbericht
2. keine fotos
3. fahrzeuge niemals weg räumen, auch wenn der stau noch so groß ist. zuerst fotos, skizze, dann unfallstelle räumen. egal was dahinter passiert, keinen stress machen lassen.
4. polizei kommt schon, wenn man 36€ dafür bezahlt. ist es mir immer wert.
5. unterschreiben lassen, wenn es gibt, auch von zeugen.
6. wenn du keine rechtschutzversicherung hast, dann empfehle ich dir so eine schnellstens. für diesen wohlmöglichen rechtsstreit ist es eh schon zu spät.


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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.6.2016  (#10)

zitat..
rk515 schrieb: die würden sowieso ned kommen wenn kein personenschaden ist.


Seit wann bitte? Einfach anrufen, die kommen vorbei und gut. Kostet zwar 36 €uropäer aber das isses mir wert... was ist überhaupt, wenn zwar Blechschaden mit Flüssigkeitsaustritt aber kein Personenschaden? Dann kommens sowieso - die Straße sichern bis der Reinigungstrupp / die Feuerwehr kommt machens auf alle Fälle...

ng

bautech

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.6.2016  (#11)

zitat..
Richard3007 schrieb: Sonst bleibt Ihr auf den Kosten sitzen.


Das schau ich mir auch live an... wenn die Werkstätte was auf eigene Faust repariert könnens mich nicht dafür belangen!
Natürlich unter der Voraussetzung, dass BoZm nix bei der Werkstatt beauftragt hat (den Anschein hats hier ja...)!

ng

bautech

1
  •  deejay
8.6.2016  (#12)

zitat..
bautech schrieb: was ist überhaupt, wenn zwar Blechschaden mit Flüssigkeitsaustritt aber kein Personenschaden? Dann kommens sowieso - die Straße sichern bis der Reinigungstrupp / die Feuerwehr kommt machens auf alle Fälle...


ne nicht zwangsläufig.
die unfallstelle absichern macht in der regel die feuerwehr selbst, dazu benötigt es keine polizei.
in der regel wird jedoch die polizei von der feuerwehr mitalarmiert.
in diesem fall erspart man sich auch die 36€.
grundsätzlich braucht man die polizei nicht, wenn man ein paar logische dinge beachtet.
wenn man aber überhaupt keine plan hat, dann 36€ investieren, zahlt sich aus wie man sieht.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.6.2016  (#13)
Haftpflichtschaden auch beim Gegner? Es wehrt nämlich die eigene Haftpflicht einen unbegründeten Schaden ab, nicht die RS!

Werkstatt hat keine Chance, solange kein Auftrag von BoZm erteilt wurde.

Sollte es über die gegnerische Versicherung gehen, MUSS die Werkstatt die Reparaturfreigabe dieser abwarten!

Für die Zukunft: nie was unterschreiben, schon gar keinen Unfallbericht. Der Gegner kann das ruhig machen ;)Sofort seinen Versicherer anrufen und Vorsorgeschadensmeldung machen.
Oftmals will man im Stress etwas sagen und drückt das aber schriftlich falsch am Unfallbericht aus.
Wenn der unterschrieben ist, hat man keine Chance mehr auf Anfechtung, da könnte sonst im nachhinein jeder kommen und sagen, dass es doch ganz anders war.

zitat..
BoZm schrieb: deejay schrieb: Ich nehme mal an, als Sorgfältiger Bürger hast eine Rechtschutzversicherung.

Ehmmm... ne... wir ziehen es eher vor, Unfallfrei und defensiv unterwegs zu sein.
Außerdem wussten wir bis zu dem Zeitpunkt nicht, das der Schutzbrief=/=Rechtsschutz ist.


Schlechte Strategie. Wenn´s so einfach wäre, müsstest nach dem "versichern ist feig"-Motto leben. Leider zeigt einem die Realität relativ schnell, das es so nicht läuft ;)
Also: RS abschließen!



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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.6.2016  (#14)

zitat..
speeeedcat schrieb: Es wehrt nämlich die eigene Haftpflicht einen unbegründeten Schaden ab, nicht die RS!


Schadensansprüche des Gegners ja...... aber vor Gericht hilft dir die Haftpflicht nix. die zahlt dann nur, wenns ein schuldspruch gibt. aber für den rechtsstreit brauchst ne rs

zitat..
deejay schrieb: 4. polizei kommt schon, wenn man 36€ dafür bezahlt. ist es mir immer wert.


nein.. kommt nicht.. zumindest nicht bei uns.. wenn du anrufst fragen die ob ein personenschaden ist. NEIN. ist der Verkehr beeinträchtigt (womöglich) NEIN. =>> "gut, dann ist ja alles klar, wir kommen nicht"
auf bitten und bettel und hinweis das dudas zahlst... is ihnen schneuzn.. kommen nicht.



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  •  Richard3007
8.6.2016  (#15)
Bezüglich RS:
vor etwa 12 Jahren hat mir die RS € 3.500,- Schmerzensgeld eingebracht, die ich alleine ohne Anwalt wahrscheinlich nie gesehen hätte, bei einem einfachen Schleudertrauma.
Letztes Jahr hat mir die RS € 4.500,- Anwaltskosten bezahlt. Das wären in Summe 8.000,- die ich jetzt mehr in der Tasche habe, da entweder Geld nicht verbraucht oder Geld bekommen. Bei rund 120,-/Jahr für die Kosten x 16 Jahre. Also sagen wir rund 2k. Ist das ein gutes Geschäft für mich.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
8.6.2016  (#16)
Ich habe keine RS weil ich geizig wäre, sondern weil ich es nicht gewusst habe.

Wir sind ganz friedliche Menschen und haben nie Bedarf an Streitigkeiten gehabt.
Nun ist es aber so, dass wir Recht haben.
Fotos sind schon vorhanden, und es wurde uns auch schon bestätigt dass es so ist.

Meine Frau hatte den Unfall (zwei Kinder im Fond), und rief mich an.
Mir ist das Blech egal und ich bin froh das denen nicht passiert ist.

In ihrer Panik (beide Damen waren sehr fertig) hab ich gesagt, dass sie Fotos machen sollen und Kontaktdaten austauschen.

Autos wurden eh schon verstellt, damit die Strasse frei war.

Dann wurde eine VON MIR zuhause eine Skizze anhand der Aussagen meiner Frau und der Dame angefertigt. Die Aussagen waren nahezu ident, also alles ok.

Nun hat es unser Anwalt und der macht es.
Kostet uns nun zwar was, aber ok.
Lehrgeld.

Wir hatten ein Schutzbrief und uns war nicht bewusst, dass dies nichts mit einem Rechsschutz hat.

Ist halt so und nun bin ich schlauer.

Ach ja, und dass die Werkstatt nun auf den Kosten sitzen bleibt, ist deren Verschulden.
Dass wir nun urgieren, ist rein deshalb, weil wir wollen das deren Arbeit bezahlt wird. Es ist alles super erledigt worden und sehr schnell.

Rechtlich gesehen, können wir die Werkstatt, dumm sterben lassen.
Ist auch schon geklärt.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.6.2016  (#17)

zitat..
BoZm schrieb: Nun ist es aber so, dass wir Recht haben.


wers drauf anlegt, dreht das ganze mit einem guten anwalt um.

aber wie du sagst.. lehrgeld muss ab und zu sein. ich denke, ihr werden bald ne rs abschließen

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
8.6.2016  (#18)
Tja, jetzt wurde eh schon fast alles gesagt....

Das Auto wurde ja bereits repariert....was ich aber noch immer nicht herauslesen konnte, ob ein Reparaturauftrag unterschrieben wurde. Aber egal, auch wenn du unterschrieben hast und dort drin steht, dass die Reparatur erst nach Freigabe durch die Versicherung repariert wird, bist du vorsichtig vermutet mal fein raus. Die haben was gemacht, was sie eigentlich noch nicht machen durften. Deren Pech. Man könnte dir natürlich ankreiden, dass du das Fahrzeug repariert einfach entgegen genommen hast ohne was zu sagen.

Wegen dem Unfallbericht... es ist sehr sinnvoll und richtig so einen auszufüllen.
Aber hier kann ich nicht ganz zustimmen:

zitat..
speeeedcat schrieb: Oftmals will man im Stress etwas sagen und drückt das aber schriftlich falsch am Unfallbericht aus.
Wenn der unterschrieben ist, hat man keine Chance mehr auf Anfechtung, da könnte sonst im nachhinein jeder kommen und sagen, dass es doch ganz anders war.


Sollte es aber schlussendlich vor Gericht landen so werden die Unfallberichte - auch wenn sie unterschrieben sind - oftmals nicht als Beweis für Schuld oder Unschuld zugelassen. Der Grund ist, dass man kurz nach einem Unfall geschockt ist, psychisch nicht in der Lage ist das Vergangene und den Hergang eindeutig und richtig zu beschreiben. Es gibt hierfür schon Präzedenzfälle bei denen der Unfallbericht nicht als Beweis zugelassen wurde.
Zur Vorlage für Versicherungen aber kann es helfen. Das ist aber dennoch kein Schuldeingeständnis. Es dokumentiert nur wie die Parteien den Hergang gerade erlebt haben. Und der muss ja nicht gleich sein. So kann es sein, dass es zwei unterschiedliche Unfallberichte gibt. Unterschrieben wird hier nur, dass man die Daten richtig angegeben hat und dergleichen. Man kann ja sogar im Feld für Bemerkungen rein schreiben, dass man mit der gegnerischen Schilderung des Unfallhergang nicht einer Meinung ist. Also...wer einen Unfallbericht ausfüllt und unterschreibt nimmt hier gar nix auf seine Kappe. Steht so viel ich mich erinnere sogar auf dem Bericht selbst drauf.

zitat..
rk515 schrieb: nein.. kommt nicht.. zumindest nicht bei uns.. wenn du anrufst fragen die ob ein personenschaden ist. NEIN. ist der Verkehr beeinträchtigt (womöglich) NEIN. =>> "gut, dann ist ja alles klar, wir kommen nicht"
auf bitten und bettel und hinweis das dudas zahlst... is ihnen schneuzn.. kommen nicht.


Tja, dann machen die Herren ihren Job nicht und können selbst belangt werden. STVO §4 Verkehrsunfälle Absatz 5a sagt eindeutig:

zitat..
Wenn nach einem Verkehrsunfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist, eine der im Abs. 1 genannten Personen die nächste Polizeidienststelle von dem Unfall verständigt, obwohl dies im Sinne des Abs. 5 nicht nötig wäre, haben die Organe dieser Dienststelle auf Verlangen der betreffenden Person Meldungen über diesen Verkehrsunfall, insbesondere über Unfallsort, Unfallszeit, Lichtverhältnisse, Straßenzustand, Unfallsbeteiligte, nähere Unfallsumstände und verursachte Schäden, entgegenzunehmen.




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