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kenn ich noch nicht.. aber man beachte die hinweise am formularende |
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hinweise am formularende --> ???
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Könnte nach dem Wegfall der Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten evt. interessant werden, sollte es belassen werden. |
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Wo ist den das Problem? Punkt 1 : Es bekommt der Kindergarten oder du bekommst Gutscheine die in dem Kindergarten verwendet werden dürfen. Punkt 2 : Der AG räumt es allen bzw. bestimmten Gruppen ein. Punkt 3 : Du musst KAB (mind. 6Monate im Kalenderjahr) bekommen um zuschusswürdig zu sein. Ist aber eh klar, sonst bekommst eh keine Beihilfe. Punkt 4 : Der AN muss den KAB beantragt haben und nicht der/die EhepartnerIn - und darf nicht älter als 10 Jahre alt sein. Der wichtigste Punkt allerdings ist aber dass die FAMILIENBEIHILFE der AN erhalten muss. |
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Ach ja, da gibt's kein Einreichen. Das hat der Arbeitgeber in deinen Personalakt zu geben, sollte er einen Teil deiner Kinderbetreuungskosten tragen. |
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Hast es schon gemacht? |
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Nein, wird bei uns leider nicht angeboten. Bei 3. Kindern würde es sich auszahlen Ist aber generell nicht so verbreitet denke ich, da gibt's wohl andere Incentives die man gezielter einsetzen kann. Sollte es an der Bezugsperson scheitern, kann man einfach die Bezugsperson der FBH FBH [Fußbodenheizung] wechseln. |
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zum Bleistift? Deshalb hab ich es explizit hingerschrieben. Ach ja, wer dachte bei FBH FBH [Fußbodenheizung] als erstes an Fußbodenheizung? *grins* |
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An die hab ich mal auf die Schnelle gedacht, gibt sicher noch welche: steuer- & SV-freie Mahlzeiten/Getränke Essensmarken mehr Urlaubstage Dienstwagen Dienstwohnung Versicherungen Fahrtkostenzuschüsse Jobticket Arbeitgeberdarlehen Ausbildungskosten Mitarbeiterrabatte Mitarbeiterbeteiligung Begräbniskosten Erwerb von ausgedienten Anlagevermögen |
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Hallo Baumau, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@BoZm FBH ==> ICH.*G* musste es 2 mal lesen. haha |