Liebe Expertinnen und Experten. Es tut mir Leid sollte die Frage schon mal gestellt worden sein aber die Suchfunktion hat mir leider kein Ergebnis geliefert. Wir haben nun unsere Baubewilligung in NÖ bekommen - alles in Ordnung keine Probleme, es ging wirklich alles sehr reibungslos und zügig ( Respekt vor den Sachverständigen beim Land - sehr sehr engagiert und zuvorkommend). Im Zuge der Ausschreibung der Gewerke haben sich nun Gelegenheiten ergeben die uns am ursprünglichen Plan zweifeln lassen.
1. Wir würden gerne die Luft/Wasser Wärmepumpe gegen Erdwärme mit Ringgrabenkollektor ändern.
2. Wenn möglich würden wir gerne die Versickerung des Oberflächenwassers im
RGK RGK [Ringgrabenkollektor] auf dem eigenen Grundstück durchführen statt im üblichen Sickerschacht und
3. Wir würden gerne die Breite einer Terassentüre um 10cm reduzieren.
Meine Frage wäre nun - muss ich diese geplanten Änderungen melden und wenn ja vor Baubeginn oder geht das mit der Fertigstellungsanzeige? Brauche ich eventuell einen neuen Energiesausweis?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
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