|
|
||
Bebauungsplan - Ist im Bebauungsplan eine gekupplete Bauweise erlaubt, dann sollte es auf alle Fälle möglich sein. Am besten du fragst bei der Gemeinde bzw. Magistrat nach. |
||
|
||
ist erlaubt - sofern es sich um zwei Häuser handelt uns sich dazwischen eine Feuerschutzmauer befindet. |