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Servus, eine pauschale Antwort dazu kann eigentlich nicht getroffen werden. Bzgl. "ortsüblichen Lärm" gibt es gerade in OÖ eine größere Streiterei: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/stalllueftung-raubt-anrainern-den-schlaf-verfahren-zurueck-am-start;art69,4029958 Dort argumentierten die ersten Urteile, dass der der dort hinzieht oder dort hinbaut sich im Vorhinein über die dort herrschenden Bedingungen im klaren sein muss. Somit kann man davon ausgehen, dass sollte es zu einer Streiterei kommen, du gute Karte hast, wenn du die Anlage vorher montierst. Nichtsdestotrotz besprichst du im besten Fall dein Vorhaben auch kurz mit deinem Nachbar und schilderst ihm die Situation. Des Weiteren solltest du zwingend darauf achten ein Außengerät zu verbauen, bei welchem der Schalldruckpegel so gering wie möglich ist. Dies ist je Anbieter sehr unterschiedlich. Mitsubishi hat hierbei echt Topwerte und wirbt mit einer Belastung von rund 19 Dezibel. Hoffe damit ist dir etwas geholfen. |
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In dem Artikel steht eigentlich komplett das Gegenteil. Der OGH hat das Urteil aufgehoben, mit der Begründung, dass die Ortsüblichkeit trotzdem relevant ist, auch wenn´s schon länger so ist oder jemand neuer hinzieht. @uzi10 wenn das Aussengerät von einer öffentlichen Straße am Dach oder Fassade sichtbar ist, brauchst ohnehin eine Bauanzeige lt. nö. Bauordnung. Es steht in der Bauordnung auch drinnen, dass der Nachbar da eigentlich nix zum mitreden hat. |
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