Hab eine Jahreskarte die nächste Woche ausläuft und ich muss mir das Klimaticket kaufen für die Steiermark 588 Euro. Bis jetzt hat mir mein Arbeitgeber immer monatlich einen Zuschuss gewährt und ca. 80% übernommen von der Karte. Jetzt bietet er mir an zu 100% zu übernehmen, also Jobticket. Dann falle ich aber um meine Pendlerpauschale um die monatlich 214 Euro, Pendlereuro 7,14 Euro beträgt. Wenn ich es nicht annehme das Jobticket fahre ich ja besser wenn ich es mir selber kaufe und die Rechnung nicht mehr drin Arbeitgeber gebe oder? Kann mir das wer bestätigen?? PS: von Mai weg bis Juni oder Juli 23 wird ja auch die Pendlerpauschale verdoppelt, das wäre zusätzlich viel Geld...
Kann ich das so rechnen, 588 Euro vs. 2568 Euro? Pendlerpauschale ist ja nur eine Steuerbegünstigung um den Betrag am Lohnzettel. Ist das genau so zu nehmen? Normaler Fahrkostenzuschuss von da Firma darf ich nehmen wenn sie zahlen wie ich Autofahrer wäre nehme ich an? Weiss ka keiner das ich dann trotzdem das Klimaticket kaufe...
Naja, die Pauschale kann man natürlich nicht 1:1 so als Vergleich nehmen. Ich weiß nicht ob das in eurem Bundesland anders ist, aber bei uns ist es soweit ich weiß Lohnsteuer mindernd. https://bruttonetto.arbeiterkammer.at/
Ich würde es so angehen: 1) Netto Gehalt ohne Pausche ausrechnen 2) Netto Gehalt mit Pauschale ausrechnen 3) Differenz bilden 4) Vergleichen 5) Entscheidne
Ohne Pendlerpauschale. Heisst für mich das ich mit Pendlerpauschale besser fahre und ein Plus von 1370 Euro habe. Klimaticket hier abziehen mit 588 Euro ergibt noch immer eine Gutschrift von 782 Euro. Kann mir das wer bestätigen?
Wieso fällst du um die Pendlerpauschale wenn du ein Klimaticket nimmst ? Die Pendlerpauschale ist ja kein Goodwill der Firma sondern steht dir je nach Wohnsituation unabhängig vom Klimaticket zu, oder hat sich da was geändert ?
Durchs Abgabenanderungsgesetz 2022 kommt es hier zu einer Änderung ab 2023.
Sollte das Klimaticket bzw. ein niedrigerer Kostenersatz die Pendlerpauschale nicht überschreiten, kann de Restbetrag der Pendlerpauschale geltend gemacht werden.
Zu beachten ist auch, dass bis 06/2023 eine erhöhte Pendlerpauschale bzw. ein erhöhter Pendlereuro gilt.