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na das hängt primär vom Flächenwidmungsplan ab und was in dem für dieses Grundstück erlaubt ist - der liegt auf der Gemeinde auf. |
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Bei einem Hanggrundstück (natürlich auch im flachen, aber da fällt es nicht so sehr ins Gewicht) ist die mittlere Gebäudehöhe maßgebend. Solange die nicht überschritten wird, ist es zulässig das ein Teil des Kellers über Terrain liegt. Der Nachweis über die mittlere Gebäudehöhe wird mathematisch geführt und steht in der nö Bauordnung. |
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