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Hallo hast du auch schon mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder mit dem Amtsleiter geredet? Leider haben die Bürgermeister meistens keinen Überblick über die rechtlichen Hintergründe.....
Bei uns ist es so, dass die Gemeinde IMMER die Anschlüsse bis zur Grundgrenze macht und selbstverständlich auch bezahlt. Beim Kanal ist es so, dass da max 2m von der Grenze rein der Anschlussschacht gesetzt wird ab dem dann du zuständig bist. Bei der Wasserleitung kriegst meistens noch ein paar Meter von dem Schlauch dazu. |
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Hallo Fr4gg3
Ja, habe auch mit der Sachbearbeiterin die für das Bauwesen zuständig is geredet. Die hat mich an den Bürgermeister verwiesen,da er der "chef" über das Bauwesen ist.*gg* Meine Vermutung ist, dass sich weder "der Chef" noch die Sachbearbeiterin auskennen. ![]() |
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Es kommt leider auch sehr viel auf die jeweilige für deine Gemeinde gültige Kanalordnung an. Da müsste normalerweise drin stehen, wer was macht bzw. wer was zahlt. Als Beispiel hier mal Vöcklabruck Quelle: http://www.voecklabruck.at/bauen/kanal-und-wasseranschlussgebuehr Heisst für mich alles was im öffentlichen Gut ist -> Gemeinde Alles was auf deinem Grundstück ist -> Grundbesitzer Wegen den Kosten für das Rohr und verfüllen, verdichten und Rekultivieren würd ich mir keine Sorgen machen. Wichtig wäre mir nur, dass ich am öffentlichen Gut nix zu tun habe! Thema Folgeschäden, Haftungen usw.... |
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Also bei uns wars auch so. Wir haben ihn jedoch selber machen dürfen, die Straße wieder Asphaltieren hat aber die Gemeinde gemacht.
Somit haben wir da selbst aufgebaggert, den Schacht gesetzt und angeschlossen. Ein Kollege von mir, musste dieses in Steyr von einer Firma machen lassen. Kostete ihm eine Lawine und musste dies auch selbst bezahlen. |
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Danke erst einmal für eure Antworten.Mal schauen ob im Forum jemand eine ähnliche Situation hat, bzw einen Tipp geben kann lg Nicodemus |
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Kann nur für NÖ sprechen - In NÖ besteht erst Anschlussverpflichtung ans Kanalnetz, wenn der Kanal auch bis an die Grundgrenze reicht. Wie der Kanal dahin kommt, ist Sache der Gemeinde...
Und theoretisch kannst ja auch eine Senkgrube machen und auf den Kanal pfeifen, in deinem Fall. Dann hast auch keine Anschlußgebühren, aber halt die laufenden Kosten für die Entleerung... ng bautech |
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Oberösterreich - Hallo!
Ich habe ein ähnliches Problem. An meinem Grundstück liegt der Kanal an gegenüberliegenden Straßenseite unter dem Gehsteig. Dieser ist aber erstens zu seicht so dass ich den nächsten der ca. 50 m weiter weg ist nehmen muss und zweitens geht unter der Straße kein Kanalanschluss durch zu meinem Grund. Wenn ich Kanalanschlussgebühr zahle habe ich dann den Anspruch dass der Kanal an der Grundgrenze liegt? Wer weis wieviel das aufgraben und wieder asphaltieren der Straße kostet? Standort Oberösterreich im Innviertel (Kanalbereitstellungsgebühr wurde schon seit ca. 2006 verlangt) |
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@ bautech in OÖ besteht Anschlusspflicht, wenn der Kanal nicht mehr als 50m von deinem Grundstück weg ist.
@mke schau mal in der Kanalgebührenordnung deiner Gemeinde nach (oder schick mir per PN einen link darauf). Btw. wir sind 10 km ausseinander ![]() |