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Kosten für Kanal

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  •  Nicodemus
6.4. - 12.4.2012
8 Antworten 8
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Hallo zusammen
Wir haben uns ein Grundstück, das geteilt wurde gekauft(oö)
Bevor es zur Teilung kam,war bereits auf dem ungeteiltem Grundstück ein Wasser+Kanalanschluss. Wir haben aber das Grundstück gekauft,wo kein Anschluss vorhanden ist.(Aufgeschlossener Teil liegt zu zwei drittel im Schatten) Jetzt muss ein neuer Schacht auf der Strasse gesetzt werden damit wir eine Anschlussmöglichkeit haben.(Strasse aufschneiden,Schacht setzen,Asphalt)
Meine Frage an Euch:
Von wem müssen die Kosten hiefür übernommen werden? Soweit ich informiert bin, muss der Anschluss von der Gemeinde bis zur Grundstücksgrenze gemacht(auch bezahlt?) werden.
Habe mit unsrem Bürgermeister geredet, der jedoch meinte nicht die Kosten zu übernehmen. Wie seht ihr dass? Ich muss ja schliesslich auch die Anschlussgebühren von Knapp 9000 euronen für Kanal und Wasser bezahlen. An wen kann ich mich ausser der Gemeinde noch um Rat wenden? Bin für jeden Tipp und Hinweis sehr dankbar
Lg Nicodemus

  •  Fr4gg3l
6.4.2012  (#1)
Hallo hast du auch schon mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder mit dem Amtsleiter geredet? Leider haben die Bürgermeister meistens keinen Überblick über die rechtlichen Hintergründe.....

Bei uns ist es so, dass die Gemeinde IMMER die Anschlüsse bis zur Grundgrenze macht und selbstverständlich auch bezahlt. Beim Kanal ist es so, dass da max 2m von der Grenze rein der Anschlussschacht gesetzt wird ab dem dann du zuständig bist. Bei der Wasserleitung kriegst meistens noch ein paar Meter von dem Schlauch dazu.



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  •  Nicodemus
6.4.2012  (#2)
Hallo Fr4gg3
Ja, habe auch mit der Sachbearbeiterin die für das Bauwesen zuständig is geredet. Die hat mich an den Bürgermeister verwiesen,da er der "chef" über das Bauwesen ist.*gg*
Meine Vermutung ist, dass sich weder "der Chef" noch die Sachbearbeiterin auskennen. emoji

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  •  Fr4gg3l
6.4.2012  (#3)
Es kommt leider auch sehr viel auf die jeweilige für deine Gemeinde gültige Kanalordnung an. Da müsste normalerweise drin stehen, wer was macht bzw. wer was zahlt.
Als Beispiel hier mal Vöcklabruck

Quelle: http://www.voecklabruck.at/bauen/kanal-und-wasseranschlussgebuehr

zitat..
Die Stadtgemeinde Vöcklabruck sorgt für eine Kanalanschlussmöglichkeit, welche einen Meter in das anzuschließende Grundstück hineinragt. Die Rekultivierung der Oberfläche des anzuschließenden Grundstückes obliegt dem Grundstückseigentümer. Für den Fall, dass der Hauptkanal in einer stark befahrenen Straße liegt, ist ein zugänglicher Hausanschlussschacht im unmittelbaren Bereich der Grundstücksgrenze erforderlich (Reinigung). Die Einbindung hat in Fließrichtung und in Höhe des Wasserspiegels bei Trockenwetter zu erfolgen.
Grenzt ein Grundstück nicht direkt an das öffentliche Gut und wird jenes mittels eingeräumtem Geh- und Fahrtrecht erschlossen, so erfolgt die Herstellung des Kanalanschlusses von der öffentlichen Kanalleitung weg bis einen Meter in das an das öffentliche Gut angrenzende Grundstück hinein. Der/die Anschlusswerber(in) ist verpflichtet ein entsprechendes Leitungsrecht über das bzw. die Nachbargrundstück(e) zu erwirken und eine Kanalhausanschlussleitung auf seine/ihre Kosten zu errichten. Das Zuschütten, Verdichten und Wiederherstellen der Oberfläche im Bereich des von der Stadtgemeinde hergestellten Anschlussrohres im Privatgrundstück erfolgt durch den/die Anschlusswerber(in) bzw. auf dessen/deren Kosten.


Heisst für mich alles was im öffentlichen Gut ist -> Gemeinde
Alles was auf deinem Grundstück ist -> Grundbesitzer

Wegen den Kosten für das Rohr und verfüllen, verdichten und Rekultivieren würd ich mir keine Sorgen machen. Wichtig wäre mir nur, dass ich am öffentlichen Gut nix zu tun habe! Thema Folgeschäden, Haftungen usw....



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  •  humi
6.4.2012  (#4)
Also bei uns wars auch so. Wir haben ihn jedoch selber machen dürfen, die Straße wieder Asphaltieren hat aber die Gemeinde gemacht.
Somit haben wir da selbst aufgebaggert, den Schacht gesetzt und angeschlossen.
Ein Kollege von mir, musste dieses in Steyr von einer Firma machen lassen. Kostete ihm eine Lawine und musste dies auch selbst bezahlen.


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  •  Nicodemus
6.4.2012  (#5)
...
Danke erst einmal für eure Antworten.Mal schauen ob im Forum jemand eine ähnliche Situation hat, bzw einen Tipp geben kann
lg Nicodemus

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  •  bautech
7.4.2012  (#6)
Kann nur für NÖ sprechen - In NÖ besteht erst Anschlussverpflichtung ans Kanalnetz, wenn der Kanal auch bis an die Grundgrenze reicht. Wie der Kanal dahin kommt, ist Sache der Gemeinde...

Und theoretisch kannst ja auch eine Senkgrube machen und auf den Kanal pfeifen, in deinem Fall. Dann hast auch keine Anschlußgebühren, aber halt die laufenden Kosten für die Entleerung...

ng

bautech



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  •  mke
12.4.2012  (#7)
Oberösterreich - Hallo!

Ich habe ein ähnliches Problem.
An meinem Grundstück liegt der Kanal an gegenüberliegenden Straßenseite unter dem Gehsteig.
Dieser ist aber erstens zu seicht so dass ich den nächsten der ca. 50 m weiter weg ist nehmen muss und zweitens geht unter der Straße kein Kanalanschluss durch zu meinem Grund.

Wenn ich Kanalanschlussgebühr zahle habe ich dann den Anspruch dass der Kanal an der Grundgrenze liegt?

Wer weis wieviel das aufgraben und wieder asphaltieren der Straße kostet?

Standort Oberösterreich im Innviertel

(Kanalbereitstellungsgebühr wurde schon seit ca. 2006 verlangt)

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  •  Fr4gg3l
12.4.2012  (#8)
@ bautech in OÖ besteht Anschlusspflicht, wenn der Kanal nicht mehr als 50m von deinem Grundstück weg ist.

@mke schau mal in der Kanalgebührenordnung deiner Gemeinde nach (oder schick mir per PN einen link darauf).
Btw. wir sind 10 km ausseinander emoji

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