Hallo,
Bin gerade dabei ein Grundstück zu kaufen und jetzt geht es um die Kanalerschliessung. Die Gemeinde hat mir gesagt ich muss die Kosten für die Grabarbeiten von meiner Grundstucksgrenze bis zum Kanalschacht tragen. Dabei muss ich eine Gemeindestrasse überqueren und dann auf der anderen Straßenseite noch ca. 70m bis zum Schacht graben? Meine Frage ist nun ob das so ok ist oder muss die Gemeinde mir den Kanal bis zu meinem Grundstück legen und darf ich die Strasse überhaupt aufgraben?
Vielen Dank & lg
Horst
PS: Komme aus der Südoststeiermark
Gesamten Text anzeigen