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Ist der Plan bereits auf dem Status eines Einreichplanes? - Dann ist es auch ohne Unterschrift mMn eine erbrachte Leistung die zu bezahlen ist (davon habt ihr schließlich auch was, weil ihr den Plan verwenden könnt).
Handelt es sich jedoch nur um einen Entwurf auf dessen Basis mal ein EP erstellt werden kann, dann gehört das eigentlich zur Kundenwerbung und ist wie ein freibleibendes Anbot nicht zu bezahlen. Schließlich muss vor der Erteilung eines Auftrags geklärt werden was der Kunde eigentlich will. |
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Ich hatte genau das selbe Thema mit Wimberger:
Wenn man noch keine Unterschrift geleistet hat, dann ist auch beim Vorprüfplan, der bereits auf der Qualität eines Einreichplanes ist, keine Zahlung zu leisten. Wimberger setzt alle Entwürfe bereits in EInreichplanqualität auf und sieht das als Teil seiner Kundengewinnung. Normalerweise gibt Wimberger seine Pläne nicht in kompletter Form an den potentielle Kunden weiter sondern nur Teilausschnitte. Ich hatte bezüglich sehr intensiver Planentwicklung und anschliessendem Wechsel zu einem anderen BU zwar ein paar böse Blicke geerntet, aber das Thema Kosten wurde nie angesprochen. Man muss allerdings darauf hinweisen, dass ich liebend gerne mit Wimberger gebaut hätte, jedoch war der Preis einfach zu hoch. (Wimberger ist relativ unbeweglich in der Preisverhandlung, da sie sehr hohe Overheads haben durch viele Berater, viel Werbung,...) . LG die Nase |
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.Dass der Vorprüfplan bereits in der Qualität eines Einreichplanes ist find ich gut. Bei dem FTH FTH [Fertigteilhaus] das wir stornierten wäre das Haus anders eingereicht worden als ursprünglich geplant, da die Firma erst beim Einreichplan die lokale Bauordnung und die Lage der Anschlüsse berücksichtigt hätte. Im Nachhinein kann ich aber nur sagen: zum Glück mussten wir stornieren, denn ir sind durch viel Eigenleitung nun mit einem Massivhaus weit besser gefahren als es mit dem FTH FTH [Fertigteilhaus] möglich gewesen wäre. |
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