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Hallo Andi - Folgende kosten werden auf dich zukommen:
- Grunderwerbsteuer (2,5% vom 3 fachen Einheitswert bei engerer Verwandtschaft mit demjenigen der dir den Grund schenkt, ansonsten 3,5%). - Grundbucheintragungsgebühr (1% vom 3 fachen Einheitswert) - Notarkosten |
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@larifari1 - und wie hoch ist der einheitswert oder wie wird dieser ermittelt?
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das steht normalerweise im abgabenbescheid - für die grundsteuer. die einheitswerte werden nach dem bewertungsgesetz alle 10 jahre neu festgestellt oder fortgeschrieben, dann kommt für den abgabenbescheid der hebesatz der jeweiligen gemeinde dazu. die nächste hauptfeststellung wäre für den 01.01.2010 geplant- na, schau ma mal, ob sich's ausgeht. sollte das grundstück teil eines land- oder forstwirtschaftlichen betriebes sein, gibt es auch noch einen einheitswertbescheid, vgl. §19ff
http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003860 |
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