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Wenn du die BA meinst, so ist die Bildungskarenz ab sofort so geregelt: Bildungskarenz und Sabbatical • 100 % des Gehalts vor Karenz oder Sabbatical bei Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers, dass Entgeltfortzahlung nach Wiederbeginn in unverändertem Ausmaß erfolgt Für Beides gilt: • Angabe im Zusatzblatt für die Haushaltsrechnung: ab wann wieder in Beschäftigung und in welchem Ausmaß (Wochenstunden + Nettogehalt). • Leistbarkeit muss während der Karenzzeit darstellbar sein: meist somit nur Zinsbelastung bei tilgungsfreien Zeiten bzw. im Auszahlungszeitraum. Lg, Alex |
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Die BA macht das (schon lange) nicht mehr telefonisch, sondern mit der internen, DSGVO-konformen Bezugsbestätigung. Diese muss vom Arbeitgeber firmenmäßig gezeichnet und gestempelt werden, somit wird ein aufrechtes Dienstverhältnis verifiziert. Die Bezugsbestätigung muss der BA spätestens VOR der Beauftragung der Verträge vorliegen, ansonsten werden diese nicht ausgestellt. |
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Korrekt, außer man kann die Rückzahlungsfähigkeit darstellen, z.B. im Falle der BA so wie Speeed das oben beschrieben hat. Das geht im Falle der BA sogar noch konkreter - im Kreditvertrag steht dort nämlich auch dezidiert: "Die Zuzählung unterbleibt, wenn Umstände eintreten, welche die ordnungsgemäße Bedienung des Darlehens nicht mehr als gewährleistet erscheinen lassen oder die Sicherstellung des Darlehens beeinträchtigen." mir ist aktuell keine andere bekannt. Ich würde es gar nicht soweit kommen lassen. Wenn von vornherein klar ist, wie die Haushaltsrechnung in ein paar Monaten aussehen wird, dann würde ich ehrlich mit diesen Zahlen "arbeiten" - auch vor der Bank im Rahmen der Beantragung. Wenn die Leistbarkeit wie beschrieben ohnehin problemlos darstellbar ist, dann ist das auch kein Geheimnis. Allenfalls ergeben sich Zusatzfragen wie z.B. welche Art von Studium ist das?Ist das Stipendium an einen bestimmten Studienerfolg gekoppelt? Wie lange dauert das Studium? Gibt es eine Verschriftlichung der Schwiegermutterzuwendungen? Gibt es die Möglichkeit einer Bürgschaftsübernahme? Etc. |
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Ich würde hier gerne nochmal nachhaken: Gilt das auch für Bildungsteilzeit? |
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Meines Wissens nach ja. |
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Danke für diese ganzen professionellen Antworten in dieser kurzen Zeit! Tolles Forum und speziellen Dank an speedcat und LiConsult Ich nehme mal an, dass diesen Passus bezügl. Ausszahlung auch alle anderen relevanten Banken im Kreditvertrag stehen haben werden. Somit besteht das Risiko einer nicht-Auszahlung bei jeder Bank? Tatsächlich ist es so, das meine Lebensgefährtin während Bildungskarenz sogar ein höheres Einkommen hat als davor, (Das ist Österreich), da sie Selbsterhalterstipendium+Weiterbildungsgeld bekommt. Ist in Summe fast 900 Euro p.m. mehr als wenn sie arbeiten geht, aber eben nur für ein Jahr (Da Weiterbildungsgeld nur 1 Jahr). Also bis 01.10.2022. Nach der Bildungskarenz wird meine Lebensgefährtin von ihrer Mutter unterstützt, und zwar in solcher Höhe als wenn sie arbeiten gehen würde. (ca. €200 p.m., da das Selbsterhalterstipendium auch relativ hoch ist) Der Plan meiner Lebensgefährtin ist eigentlich nicht nach der Bildungskarenz wieder in ihren alten Job einzutreten, sonder Studium abschließen und wo anders Arbeiten. Das Studium ist aus dem Gesundheitsbereich und sie will dann in ein Krankenhaus/oder Rehazentrum etc. Vielleicht könnte sie von ihrem Arbeitgeber sogar eine Bestätigung bekommen, das sie nach der Bildungskarenz fix wieder genommen würde. Bis 01.10.2022 könnten wir den ganzen Kredit ja vielleicht schon abrufen. Bedeutet das, die BA verlangt vor jeder Auszahlungstranche eine firmenmäßige Bestätigung? Oder nur bei Kreditbeantragung? Wenn wir die Verträge jetzt beauftragen, ginge es sich ja locker bis 01.10.2021 aus, diese Bezugsbestätigung zu bekommen. Lösungsvorschläge: • Falls diesen Problem nur bei der BA auftritt, wäre es ein gangbarer Weg, nur bei der BA mit voller transparenz anzufragen und bei den anderen Banken nicht? • Oder sollten wir generell bei allen Banken mit voller Transparenz auftreten um nicht in das Risiko einer Nichtauszahlung zu kommen. • Der Sicherste Weg wäre wohl eine Bürgschaft. Wie funktionieren Bürgschaften, was kosten sie? Gibt es sowas wie befristete Bürgschaften für zb 3 Jahre? Oder kann man Bürgschaften zB nach 3 Jahren wieder löschen lassen? Danke!!! lg blockon |
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richtig - zwar jeweils etwas anders formuliert, sinngemäß jedoch gleich. das wäre förderlich. Ob sie dann den Job auch tatsächlich antritt oder nicht ist dann wieder ein anderes Thema. Nur im Wege der Beantragung - das ist aber im konkreten Fall ja nicht vordergründig, da zum Zeitpunkt der Beantragung ja noch "alles beim Alten" ist. Volle Transparenz gegenüber einem Kreditgeber ist ein absolutes Erfordernis. Immerhin verlangt man von diesem dasselbe ebenso. Bürgschaft kostet nichts. Im Rahmen von Kreditverträgen sprechen wir i.d.R. von einer "Bürge und Zahler Haftung". Damit hat der Bürge die selben Pflichten wie der/die Kreditnehmer und die Bank kann sich aussuchen, von wem sie die Zahlung der Verbindlichkeiten verlangt. Freilich kann man Bürgschaften auch zeitlich begrenzen, jedoch wird die Bank den Bürgen erst dann aus seiner Haftung entlassen, wenn sichergestellt ist, dass die Kreditnehmer ihren Verbindlichkeiten auch alleine nachkommen. Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass im Rahmen der Kreditbeantragung beim Bürgen bonitätsseitig dieselben Prüfungen erfolgen wie bei den Kreditnehmern. |
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Nur zu meinem Verständnis. Es gibt also doch nur eine Bestätigung bei Beantragung und dann keine weitere Prüfung mehr seitens der Bank, auch der BA nicht? Also jetzt 08/2021 geben wir die Bestätigungen ab, es ist ja noch "alles beim Alten". Dann brauchen wir zB im Mai 2022 das erste Geld vom Baukonto und es kommt dann zu keiner weiteren Prüfung/Abverlangen seitens der Bank? Mir ist der Passus des Vertrages natürlich bewusst, aber welche Möglichkeiten hat die Bank generell nach Kreditbeantragung, bzw. welche Möglichkeiten hat die BA, das Wissen der neuen Lebensumstände zu erlangen? Nicht falsch verstehen, ich will und werde diesen Weg nicht gehen, da es mir zu riskant ist. Ich möchte nur wissen welche Möglichkeiten Banken generell haben, nach Kreditvertragsabschluss Wissen aus unseren Lebensumständen zu erfahren. So wie ich das sehen wird der erste Schritt sein, dass meine Lebensgefährtin eine Bestätigung von Arbeitgeber bekommt, dass sie wieder eingestellt werden wird. Danke!! |
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Die BA verlangt im Zuge der Kreditprüfung die Arbeitgeberbestätigung. Konkret zu unterscheiden sind jedoch zwei Sachverhalte: In Deinem konkreten Fall erfolgt die Zuzählung der Kreditvaluta zeitlich deutlich versetzt zum Vertragsabschluss bzw. der Beantragung mit danach anderen Einkommensverhältnissen. Hier hat die Bank die Möglichkeit zur Verweigerung der Zuzählung wenn sich die Umstände derart massiv ändern, dass eine Rückzahlung nicht mehr gewährleistet erscheint. Im Gegensatz dazu - wenn die Zuzählung bereits vollständig erfolgt ist und der Kredit vereinbarungsgemäß "läuft", hat die Bank bei Verbraucherfinanzierungen die Möglichkeit zur Kündigung und Fälligstellung, wenn die vereinbarte Rückzahlung ausbleiben sollte bzw. Terminsverlust eintritt. Im Laufe einer langen Kreditlaufzeit ergeben sich einkommensseitig oftmals Veränderungen. Banken haben diesbezüglich in ihren Kreditverträgen auch verankert, dass man Änderungen der Einkommenssituation aktiv kommuniziert. Wenn man dies allerdings unterlässt und den Kredit weiterhin vereinbarungsgemäß rückführt, wird auch nichts passieren. Was anderes ist es natürlich, wenn sich der Pfandgegenstand wertreduziert bzw. komplett untergeht. Dann hätte die Bank die Möglichkeit zur Nachforderung von Sicherheiten bzw. Wenn dies nicht passiert ebenfalls zur Kündigung und Fälligstellung. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Danke für die Info! Meine Lebensgefährtin wird bei ihrem Arbeitgeber um einen schriftliche Zusage bitten, damit wir auf der sicheren Seite sind. Wir wollen transparent vorgehen, auch wenn es das Risiko gibt keinen Kredit zu bekommen. Besser so, als plötzlich dazustehen und kein Geld zu bekommen. Danke nochmals!!! lg |
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Unbedingt! Wir können hier nur grob die Möglichkeiten skizzieren, denn können wir nicht garantieren. Dazu wird sich im konkreten Fall die Rechtsabteilung der Bank bemühen. Dass aber nichts passieren wird, davon ist mit großer Wahrscheinlichkeit auszugehen. |
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Hallo liebe Experten! Meine Lebensgefährtin bekommt von ihrem Arbeitgeber einen Blankoschein als Wiedereinstellungszusage, soll heißen wir können in die Zusage schreiben was wir wollen und wird vom Vorstand bestätigt. Was genau soll jetzt in der Wiedereinstellungszusage enthalten sein, damit es für die BA passt? Bzw. gibt es ein Muster dafür?? Danke! lg |
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Die BA hat lediglich für die Bezugsbestätigung ein eigenes Formular. Für die Wiedereinstellungszusage gibt es keine eigene Formvorlage. lg |
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Es sollen die Wochenstunden sowie der erwartete Nettolohn nach dem Wiedereinstieg ausgewiesen sein. |
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Was haltet ihr davon: Wir, die Firma XY bestätigen, dass Frau XY, wohnhaft in Adresse am DATUM wieder bei uns mit XX Wochenstunden und mit einem Bruttogehalt von € XXXX,- „eingestellt“ wird. Die Beschäftigung ist nicht gelöst. Frau XY befindet sich ab voraussichtlich DATUM in Bildungs-Karenz. |
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Ich habe geglaubt, dass sie sich eben dann NICHT mehr in Bildungskarenz befindet.... Aber ja, sonst könnte das so passen. |
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Weiterer Vorschlag Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Frau xy, geboren am xx.xx.xxx, seit dem yy.yy.yyyy als Vollzeit-(Teilzeit-)beschäftigte im Ausmaß von x Stunden/Woche unbefristet bei uns beschäftigt ist. Frau xy befindet sich von zz.zz.zzzz bis einschließlich xx.xx.xxxx in Bildungskarenz. Nach Beendigung der Bildungskarenz hat Frau xy die Garantie auf einen Vollzeit-(Teilzeit-)arbeitsplatz zum gleichen Lohnausgleich wie vor der Bildungskarenz. |
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Danke für eure Vorschläge! Die Rechtsabteilung der Firma hat es, wie ich finde, noch besser formuliert. Hier die Formulierung, vielleicht könnt ihr diese mal brauchen! QUOTE Hiermit bestätigt die XY Aktiengesellschaft, Beispielstraße 99, 1010 Wien, als Arbeitgeber von Frau ABC, dass sich Frau ABC, wohnhaft in Musterstraße 5/3, 1010 Wien, in einem aufrechten, nicht aufgelösten Dienstverhältnis befindet und dieses Dienstverhältnis auch während der Inanspruchnahme der vereinbarten Bildungskarenz vom 1.10.2021 bis 30.09.2022 nicht aufgelöst wird. Nach Ende der Bildungskarenz wird das Dienstverhältnis uneingeschränkt fortgeführt mit einer Normalarbeitszeit von 20 Stunden/Woche sowie dem Gehalt von EUR x.xxx,xx brutto (zzgl. KV Erhöhung per Jänner 2022). UNQUOTE lg |
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