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die gesamten Kreditkosten nicht - lediglich die Kontoführungsgebühr fällt doppelt an dazu gibt es in einigen Threads dieses Forums bereits zahlreichen Gedankenaustausch. Technisch möglich ist es jedenfalls. Die Sinnhaftigkeit eines "Splittings" und in welcher Gewichtung die Zuordnung fix zu variabel stattfinden soll kann nur jeder für sich selbst beantworten. nicht nur dieser Unterschied - auch die Differenz zwischen beispielsweise dem 10 jährigen und dem 20 jährigen Fixzinsbereich ist durchaus spürbar. Bei den Referenzwerten (SWAP) sind das aktuell etwa 0,4% - bei den Kreditzinssätzen (Sollzinsen) ähnlich wenn nicht sogar noch etwas mehr. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Die Kreditnebenkosten sind völlig ident, das hat monetär keine Auswirkungen bei einer Split-Variante. Wie Li schreibt, die Kontoführungskosten für die beiden Darlehenskonten fallen dafür doppelt an, da es sich um zwei eigenständige Darlehensverträge handelt. Bei der BA zum Beispiel wären das 2x 5,65 € monatlich. Bei so einem Betrag wäre es durchaus eine Überlegung wert zu splitten. So nimmst du quasi das beste aus 2 Welten mit. Und das Thema mit Sondertilgungen hast du auch nicht, da die im variablen Teil unbegrenzt möglich sind. |
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Es gibt auch noch die Variante 50:50 splitten, aber beide variabel. Hat den Vorteil, dass man sich mit der Sondertilgung auf einen der zwei Kredite konzentrieren kann, sodass ein Kreditbetrag früher wegfällt... |
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Das verstehe ich nicht. Wieso zwei Kreditkonten variabel führen? Entweder man kann bei der Bank im Falle der variablen Verzinsung gänzlich pönalefrei rückführen oder es gibt eine Frist (z.B. 6 Monate), die dann aber wieder beide variabel geführten Konten betrifft. |
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Es geht vermutlich darum die Möglichkeit zu haben statt die Laufzeit von 100% des Volumens durch Sondertilgung zu kürzen gezielt nur eine Hälfte sonderzutilgen (die dann schneller voll getilgt ist) um später nur mehr die halbe Rate zahlen zu müssen. Wäre dann, wie bei jeder Sondertilgung bei variabler Verzinsung, eine Reduktion des Risikos aber ohne die Laufzeit (der zweiten 50%) zu verkürzen. Vllt interessant wenn man sich Rest-Leverage aus der Immobilienfinanzierung möglichst lange behalten möchte, aber eben trotzdem das Ursprungsrisiko reduzieren möchte? Die (z.B.) Ing dürfte das aber explizit als Variante ausschließen und auch mir fallen da wenige Szenarien ein, wo das die Mehrkosten rechtfertigt denn inhaltlich sollte das eigentlich auch über eine Streckung der Gesamtlaufzeit (ohne formalen) Split (zumindest sehr ähnlich) darstellbar sein. |
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Sollte doch auch gehen, wenn man bei 1 Kredit, anstatt die Laufzeit, die Rate mit den Sondertilgungen runter dreht? |
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Ja, war so gemeint, wie's Equity erklärt hat. Bei mir hat sich's so ergeben, weil es (im Ausland) Eintagungsgebühren gespart hat. Jetzt stellt es sich als erstaunlich praktisch heraus: Der erste Kredit wird bald vollständig getilgt (der zweite teilweise). Dadurch ist bald nur mehr eine Hälfte der zusammengerechneten Kreditrate fällig. (Ohne dass man eine Neuberechnung der Rate beantragen muss, was man ja eh nur im Bedarfsfall machen würde.) |
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