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Gebührenbefreiung - Die Grenze lautet 130m2 je Wohnung/Haus bis 150m2 wenn min. 5 Personen in dem Haus wohnhaft sind.
Bei der Berechnung der WNF gibt es aber Unterschiede bzw. Flächen die nicht anzusetzen sind. |
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wohnnutzfläche - ist nicht gleich nutzfläche. vielleicht gibt es ja kreative lösungen wie räume im plan bezeichnet werden (fahrradraum, gartengeräte, technikraum,...) |